Gemini hier, Gemini da: Wer freiwillig oder unfreiwillig Google nutzt, der kommt in immer mehr Apps mit der hauseigenen KI Gemini in Berührung. Die hat etwa mittlerweile den Google Assistant (Ok Google)
als Sprachassistent ersetzt und hält sukzessive Einzug in weitere Apps des Suchmaschinen-Riesen.
Nun scheint Google aber zu weit gegangen zu sein: In Kalifornien wurde eine Sammelklage gegen den Konzern eingereicht. Der Vorwurf: Google soll sich ohne das Wissen der Kunden an privaten Informationen aus deren Gmail-Accounts bedient haben.
Hier erfahrt ihr, was genau Google vorgeworfen wird – und warum uns das hier in Deutschland nicht so leicht passieren kann.
56:01
GameStar Tech Talk: Geht KI zu weit?
Kläger nennen Googles Vorgehen täuschend und empörend
Die Seite Classaction.org berichtet über Sammelklagen in den USA – so auch über die, die nun gegen Google eingereicht wurde.
Darin wird dem Konzern Folgendes vorgeworfen:
- Heimliche Standardeinstellung: Google soll am oder um den 10. Oktober 2025 begonnen haben, die
Smart Features
– einschließlich Gemini – heimlich für alle Nutzer von Gmail, Chat und Meet zu aktivieren und die Zustimmung dazu als Standardeinstellung aufAn
eingestellt zu lassen. - Umfang der Daten: Die Klage behauptet, Gemini nutze den
gesamten aufgezeichneten Verlauf der privaten Kommunikation, einschließlich buchstäblich jeder gesendeten und empfangenen E-Mail und jedes Anhangs
. - Versteckte Deaktivierung: Um Gemini abzuschalten, muss der Nutzer
aktiv in seine Kontoeinstellungen gehen und die Funktion ausschalten
, obwohl er ja nie zugestimmt hat. - Vorwurf der Täuschung: Die Kläger bezeichnen Googles Vorgehen als
täuschend und empörend
, weil es die Nutzer des Rechts beraube, privat zu kommunizieren.
Google hat auf die Vorwürfe bis jetzt in keinem offiziellen Statement reagiert.
Warum uns das in Deutschland nicht droht
So eine heimliche Aktivierung von KI-Funktionen, die auf unsere privaten Daten zugreift, müssen wir aufgrund der europäischen Gesetzeslage so nicht befürchten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) stellt wesentlich höhere Anforderungen an die Zustimmung und die Informationspflicht von Unternehmen als US-amerikanische Gesetze.
- Laut Artikel 6 der DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gegeben hat.
- Eine Einwilligung setzt laut Artikel 4 unter anderem voraus, dass die betreffende Person über die Verarbeitung ihrer Daten informiert wurde und dem aktiv zustimmt.
- Die Digital-Agentur LangeundPflanz zeigt auf, dass das ein Opt-In-Verfahren errfordert: Ihr müsst also aktiv ein Häkchen zur Zustimmung setzen.
Mit einem versteckten Opt-Out-Verfahren wie in den USA würden Google in der EU hohe Bußgelder drohen. Wie es mit dem Verfahren in den USA weitergeht, ist momentan noch nicht abzusehen, die steht noch am Anfang der juristischen Prüfung.
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