Hackerparagraf - Strafanzeige gegen Bundesamt

Unser Schwestermagazin TecChannel.de hat Strafanzeige gegen das Bundesamt f?r Sicherheit in der IT (BSI) gestellt. Der Grund: Auf den Seiten des BSI werden Tools beworben, die potenziell unter den Hackerparagrafen fallen (etwa der Password-Cracker ?John the Ripper?). Da Gesetze auch vor Regierungsinstitutionen nicht halt machen, erhofft sich TecChannel durch eine Urteil Rechtssicherheit im Umgang mit Sicherheits-Tools.

Laut Michael Eckert, Chefredakteur von TecChannel, hat die Staatsanwaltschaft Bonn (Sitz des BSI) zwei M?glichkeiten: Entweder der Anzeige wird nicht stattgegeben, das Verfahren wird eingestellt. Oder sie nimmt die Ermittlungen auf, da der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht.
In beiden F?llen ergibt sich f?r TecChannel.de und alle anderen seri?sen Internetseiten sowie Sicherheitsexperten eine weitaus bessere Rechtssicherheit: Lehnt die Staatsanwaltschaft die Anzeige ab, sollte man sich einfach am Vorbild des BSI orientieren. Es w?re dann nicht grunds?tzlich strafbar, in einem seri?sen Umfeld das Thema aufzugreifen und solche Tools zu verbreiten.

Im zweiten Fall ist eine Selbstzensur bei der Berichterstattung zu Sicherheitstools ratsam ? erst recht, wenn es sp?ter zu einer Verurteilung kommt. Ein Freispruch durch ein Gericht w?rde ebenfalls f?r Klarheit sorgen.

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