Handy am Steuer: Mit diesen Strafen und Bußgeldern müsst ihr rechnen

Telefonieren am Steuer ist nicht erlaubt - klar! Aber was genau darf man, und was nicht? Und wie teuer wird es, wenn man doch erwischt wird?

Handy am Steuer? Das ist gefährlich - und kann teuer werden. Handy am Steuer? Das ist gefährlich - und kann teuer werden.

Wer beim Autofahren mit dem Handy telefoniert, gefährdet Gesundheit und Sicherheit - sowohl die eigene als auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Aber was ist am Steuer eigentlich erlaubt? Wofür gibt es ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg? Und mit welchen Strafen muss man rechnen?

Wir bringen mit unserer Übersicht zum Thema Licht ins Dunkel.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Bußgeldkatalog: Handy am Steuer
  2. Handy am Steuer: Was ist erlaubt - und was verboten?
  3. Handy am Steuer in der Probezeit
  4. Handy am Steuer: Das zahlt die Versicherung
  5. Handy am Steuer: So hoch sind die Bußgelder in anderen EU-Ländern
  6. Warum ist das Handy am Steuer verboten
  7. Muss die Polizei das Handy am Steuer beweisen?

Bußgeldkatalog: Welche Strafe bekommt man fürs Handy am Steuer

Wie hoch Bußgeld und Sanktionen für das Handy am Steuer ausfallen, hängt auch von den Auswirkungen ab. Kam es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar einem Unfall, steigt auch das Maß der Sanktion.

Noch höhere Sanktionen drohen, wenn ihr euch mehrfach erwischen lasst - oder ihr durch die Handynutzung einen Unfall mit Todesfolge verursacht.

BußgeldPunkteFahrverbot
Handy am Steuer128,50 Euro1nein
Handy am Steuer
mit Gefährdung
178,50 Euro21 Monat
Handy am Steuer
mit Unfallfolge
228,50 Euro21 Monat
Handy beim
Fahrradfahren
83,50 Euroneinnein
Angaben inkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr

Ihr seht: Mit einem dreistelligen Betrag ist immer zu rechnen, wenn ihr das Handy beim Autofahren verwendet. Fahrradfahrer kommen etwas günstiger davon, aber auch hier erwartet euch ein Bußgeld von über 80 Euro.

Die Punkte, die ihr aufgrund des Telefonierens erhaltet, bleiben euch als Folge einer Ordnungswidrigkeit für 2,5 Jahre. Dann werden sie wieder getilgt. Sammelt ihr vor der Tilgung 8 Punkte an, führt das zum Entzug des Führerscheins.

Handy am Steuer: Das droht bei mehrfachem Erwischt werden

Werdet ihr gleich mehrfach mit dem Handy am Steuer erwischt, könnt ihr mit höheren Sanktionen rechnen. Dann sind sogar bis zu drei Monate Fahrverbot möglich.

So geschah es etwa einem Autofahrer in Bayern, der innerhalb von zwei Jahren fünfmal bei der Handynutzung und zu schnellem Fahren erwischt wurde.

Handy am Steuer: Das droht bei einem tödlichen Unfall

Wer das Handy am Steuer nutzt, muss sich im Klaren sein: Im schlimmsten Fall kann das andere das Leben kosten.

In diesem Fall wird es nicht bei einem Bußgeld bleiben. Und auch ohne Vorstrafen kann es sein, dass ihr nicht mit einer Bewährung davonkommt. So verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und neun Monaten Haft, nachdem seine Ablenkung eine Mutter das Leben kostete und deren Töchter schwer verletzte.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt - und was verboten?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt die Handynutzung am Steuer - und belegt sie entsprechend mit Bußgeldern und Sanktionen. Aber was genau fällt unter das Telefonieren am Steuer?

Was gilt als Handy am Steuer?

Im Wortlaut steht in der StVO in Paragraph 23, Absatz 1a folgendes:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

In der Praxis bedeutet das, dass eine ganze Reihe von Dingen verboten sind, die ihr mit dem Smartphone beim Fahren anstellen könnt:

  • Anrufe annehmen oder wegdrücken
  • SMS, Messenger-Chat oder E-Mail schreiben oder lesen
  • Navi per Hand bedienen
  • Filmen oder Fotografieren mit dem Handy

Faustregel: Jede Form der Handynutzung ist während der Fahrt verboten, wenn ihr das Handy dafür in die Hand nehmen müsst - und wenn es noch so kurz ist.

Aber auch, wenn sich das Handy nicht in der Hand befindet, gilt: Mehr als ein kurzer Blick ist nicht erlaubt. Und ihr dürft auch nur dann kurz auf das Display schauen, wenn es Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

Eine feste Regelung, wie lang dieser kurze Blick sein darf, gibt es nicht. Bisher wird das durch Gerichte in Einzelfällen festgestellt. Die Scheibenwischer-Bedienung per Touch-Display in einem Tesla dauert laut Gerichtsurteil aber bereits zu lang.

Das gilt auch, wenn das Auto steht, der Motor aber noch läuft. Wer das Handy am Steuer nutzen möchte, sollte daher zuvor stehenbleiben und den Motor ausschalten. Eine Start-Stopp-Automatik zu verwenden, reicht dabei nicht.

Freisprechanlagen gibt es auch als Nachrüst-Lösungen fürs Lenkrad. Freisprechanlagen gibt es auch als Nachrüst-Lösungen fürs Lenkrad.

Mit dem Handy per Freisprechanlage telefonieren

Das Telefonieren per Freisprechanlage ist auch während des Fahrens erlaubt. Selbiges gilt für ein einseitiges Headset, das euch beim Telefonieren nicht vom Straßenverkehr ablenkt.

Auch die immer häufiger in Autos verbauten Head-up-Displays sind ausgenommen. Gleiches gilt für Einparkhilfen, solange ihr euch dabei nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt.

Mit Tablets, Smart Watch und Co. telefonieren

Für andere elektronische Geräte gilt in der Regel das Gleiche wie fürs Handy: Auch mit Tablet, Laptop, Smart Watch, Autotelefon, E-Book-Reader und Co. solltet ihr euch von den oben genannten Aktivitäten beim Fahren fernhalten.

Handy am Steuer in der Probezeit

Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss nicht nur mit Bußgeld und Sanktionen rechnen. Denn für Fahranfänger wird es dank Aufbauseminar besonders teuer.

Ist das Handy am Steuer ein A- oder B-Verstoß?

Das Handy am Steuer zu nutzen, gilt in der Probezeit als A-Verstoß - also als Verstoß der höheren Stufe, bei der es direkt zu Folgen kommt.

Die lauten in der Praxis: Wer erwischt wird, muss nicht nur das Bußgeld bezahlen und mit den Sanktionen leben. Auch wird die Probezeit daraufhin von zwei auf vier Jahre verlängert und ihr müsst an einem Aufbauseminar teilnehmen - laut ADAC dürft ihr dafür mit Kosten in Höhe von 200 bis 500 Euro rechnen.

Die Verlängerung der Probezeit kann dabei auch nicht rechtlich angefochten werden.

Wer in der Probezeit erwischt wird, darf zum Aufbauseminar zurück in die Fahrschule. (Bildquelle: ADAC) Wer in der Probezeit erwischt wird, darf zum Aufbauseminar zurück in die Fahrschule. (Bildquelle: ADAC)

Handy am Steuer: Das zahlt die Versicherung

Das Bußgeld, das ihr in Folge eurer Handynutzung erhaltet, wird die Versicherung nicht übernehmen - ihr zahlt es aus eigener Tasche. Wie aber sieht es mit etwaigen weiteren Kosten aus?

Verursacht ihr einen Unfall und müsst euch wegen grober Fahrlässigkeit verantworten, kann es richtig teuer werden. Denn dann wird die Versicherung üblicherweise nicht einspringen und ihr stemmt zusätzlich auch die Schadenskosten.

Sonst übernimmt je nach Versicherer die KfZ-Haftpflichtversicherung die entstandenen Unfallschäden bei Dritten.

Handy am Steuer: So hoch sind die Bußgelder in anderen Ländern

Wie hoch Bußgeld und Sanktionen in Deutschland ausfallen, wissen wir jetzt. Aber was, wenn man mit dem Handy am Steuer im Ausland erwischt wird?

Mit diesen Strafen müsst ihr in anderen europäischen Ländern rechnen:

  • Belgien: mindestens 115 Euro
  • Bosnien-Herzegowina: mindestens 50 Euro
  • Bulgarien: mindestens 25 Euro
  • Dänemark: 200 Euro
  • Estland: bis zu 400 Euro
  • Finnland: 100 Euro
  • Frankreich: mindestens 135 Euro
  • Griechenland: 100 Euro
  • Großbritannien: mindestens 240 Euro
  • Irland: mindestens 60 Euro
  • Island: 285 Euro
  • Italien: mindestens 165 Euro
  • Kroatien: 65 Euro
  • Lettland: 25 Euro
  • Luxemburg: 145 Euro
  • Niederlande: 350 Euro
  • Norwegen: 180 Euro
  • Österreich: mindestens 50 Euro
  • Polen: mindestens 110 Euro
  • Portugal: mindestens 120 Euro
  • Schweden: 160 Euro
  • Schweiz: 100 Euro
  • Slowakei: mindestens 100 Euro
  • Slowenien: 120 Euro
  • Spanien: mindestens 200 Euro
  • Tschechische Republik: mindestens 40 Euro
  • Ungarn: mindestens 25 Euro

(Quelle: ADAC, Angaben ohne Gewähr)

Warum ist das Handy am Steuer verboten

Die Antwort ist so simpel wie logisch: Wer beim Autofahren das Handy verwendet, kann sich weniger auf den Verkehr konzentrieren. Dadurch steigt das Unfallrisiko. Aber wie massiv ist die Gefahr dabei tatsächlich?

Laut einer Studie der Allianz aus dem Jahr 2016 ist Ablenkung der zweithäufigsten Grund für Unfälle im Straßenverkehr - direkt nach Alkoholeinfluss. Einen großen Teil dieser Ablenkungen macht das Handy am Steuer aus.

Und die Handynutzung am Steuer ist weit verbreitet: Ganze 47 Prozent nutzen ihr Handy in der ein oder anderen Form beim Fahren - und gefährden damit andere Menschen.

Muss die Polizei das Handy am Steuer beweisen?

Natürlich darf euch niemand einfach etwas unterstellen, ohne dafür auch nur den Hauch eines Beweises zu haben.

Beim Fahren am Steuer fällt die Hürde aber recht niedrig aus: Oft reicht es bereits, wenn euch ein Polizist dabei beobachtet und den Vorgang beschreiben kann. Ein Handy in eurer Nähe kann zudem als Nachweis dienen - genau wie Blitzeraufnahmen.

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