Rechtsanwalt Jack Thompson plant allem Anschein nach eine Klage gegen den Softwareriesen Microsoft. Das berichtet die Website gamealmighty.com, der ein Brief Thompsons vorliegt.
In dem direkt an Bill Gates gerichteten Schriftstück moniert der Anwalt die Unwirksamkeit der US-amerikanischen Alterfreigabe für Computerspiele. Nur für Erwachsene freigegebene Spiele würden noch immer ohne Bedenken an Kinder unter 17 Jahren verkauft. Das gesamte System sei somit ein Schwindel.
Aus diesem Grund fordert Thompson ein Verkaufsverbot für Microsofts neuesten Ego-Shooter Halo 3 (Xbox 360). Schon der DC Beltway Sniper Lee Boyd Malvo, der im Oktober 2002 im Großraum Washington zehn Menschen tötete und drei verletzte, habe seine Scharfschützen-Fähigkeiten nachweislich mit dem ersten Teil der Halo-Serie trainiert.
Wie die kürzlich veröffentlichte Beta-Version beweise, sei das im September erscheinende »hyper-gewaltsame« Halo 3 für Kinder unter 17 Jahren ebenso ungeeignet. Jack Thompson schlägt Bill Gates deshalb einen »Deal« vor:
»Entweder unternimmt Microsoft über Marketing, Groß- und Einzelhandel drastische, echte Schritte, um zu gewährleisten, dass Halo 3, weder über das Internet noch in Läden, direkt an Kinder unter 17 Jahren verkauft wird, oder ich werde sicherstellen, dass Microsoft mit rechtlichen Schritten zur Sicherung der Altersfreigabe gezwungen wird. Ich habe dies zuvor bereits erfolgreich bei Best Buy [US-amerikanischer Online-Händler] erwirkt und werde dies bei Microsoft und sämtlichen Halo 3-Händlern erneut tun.«
Rechtsanwalt Jack Thompson hat durch seine Haltung gegenüber »Killerspielen« bereits große Bekanntheit unter Computerspielern erlangt. Für ihn sind negative Folgen virtueller Gewalt nicht von der Hand zu weisen. So sah er auch in dem Amoklauf an der Virginia Tech Universität (USA) das Resultat von »Mördersimulationen« wie Doom und GTA (siehe News).
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.