Schlechte Nachrichten für Betreiber von Onlinespielen, deren Geschäftsmodell auf dem dem Verkauf von Ingame-Gegenständen an Kinder basiert: Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Präzedenzfall geurteilt hat, ist die Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen, die sich speziell an Kinder richten, in Zukunft verboten. Das geht aus verschiedenenMedienberichten hervor.
Das Urteil wurde infolge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen den Onlinespiele-Betreiber Gameforge gefällt und dürfte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Entzündet hatte sich die gerichtliche Auseinandersetzung am Versuch des Publishers, Spieler des Online-Rollenspiels Runes of Magicmit folgenden Werbezeilen für den Erwerb von In-Game-Gegenständen zu begeistern:
»Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse ›Etwas‹.«
Mit den darunter verlinkten Wörtern »deinen Charakter aufzuwerten« gelangten die Nutzer schließlich auf eine Internetseite, auf der entsprechende Spielgegenstände zu vergünstigten Preisen angeboten wurden. Die zuständigen Richter urteilen auf Basis dieser Sachlage, dass der Text aufgrund seiner Wortwahl und der SMS-Zahlungsoption im verlinkten Item-Shop eindeutig an Kinder gerichtet gewesen sei.
Eine solche Form der Werbung hielt der BGH für unzulässig und gab der klagenden Verbraucherzentrale Recht - und dürfte damit auch die Geschäftsmodelle anderer Onlinespiele, die sich über den Verkauf von Ingame-Gegenständen finanzieren, beeinflussen.
Gameforge gab in einer ersten Stellungnahme bereits bekannt, die Werbeaktion nicht wiederholen zu wollen.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.