Das USK-Siegel für Wolfenstein 3D markiert eine Zeitenwende beim Jugendschutz

Wolfenstein 3D hat eine USK-Freigabe ab 16 Jahren bekommen. Das zeigt, wie sehr sich die Prioritäten im deutschen Jugendschutz aktuell verschieben.

Über 30 Jahre nach Release hat Wolfenstein 3D nun auch in Deutschland eine Altersfreigabe bekommen. Über 30 Jahre nach Release hat Wolfenstein 3D nun auch in Deutschland eine Altersfreigabe bekommen.

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In seinem 30. Geburtsjahr bekommt Wolfenstein 3D endlich eine deutsche Altersfreigabe. Die USK hat dem Shooter-Urvater das Siegel »Ab 16 Jahren« verliehen, sodass er erstmals auch in Deutschland frei verkauft werden darf - etwa auf Steam. Auch das Prequel Spear of Destiny wurde von der USK geprüft und ab 18 Jahren freigegeben*.

Das markiert eine Zeitenwende im deutschen Jugendschutz, die wir im Podcast mit Elisabeth Secker besprechen, der Geschäftsführerin der USK.

Nicht unbedingt wegen Wolfenstein 3D selbst, id Software Shoooter-Erstlingswerk ist schon seit 2019 nicht mehr beschlagnahmt - trotz Hakenkreuzen. Denn analog zu Filmen gilt für Spiele inzwischen die sogenannte Sozialadäquanzklausel, die verfassungsfeindliche Kennzeichen ausnahmsweise gestattet in Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der staatsbürgerlichen Aufklärung - und eben der Kunst.

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Zugleich bewegt sich der Fokus der deutschen Jugendschützer immer weiter weg vom Gewalt-Beißreflex vergangener Jahrzehnte hin zu ganz anderen Themen. Während in den 1990er- und 2000er-Jahren noch Blutspritzer grün gefärbt und Soldaten zu Robotern umgedübelt werden mussten, erzeugen heute selbst Röntgen-Kills im Zeitlupenmodus keine Indizierungsgefahr mehr.

Maßgeblichen Anteil an diesem Sinneswandel hatten Präzedenzfälle wie Mortal Kombat X, wie wir bereits 2015 festgestellt haben.

Ist Jugendschutz also überhaupt nicht mehr zeitgemäß? Doch, er orientiert sich nur um, nämlich auf Basis des neuen Jugenschutzgesetztes von 2021, das statt Gewalt andere »Nutzungsrisiken« eines Spiels in den Fokus rückt.

Das heißt beispielsweise Glücksspiel-Elemente, In-App-Käufe oder auch Fälle von Cybergrooming, bei denen Erwachsene in Videospielen Kontakt mit Kindern aufnehmen, um sie in Fallen zu locken und zu missbrauchen.

Was das für die USK bedeutet, wie Alterskennzeichen heute zustandekommen, und wie inzwischen sogar KI-Systeme die Appstores von Mobile-Anbietern nach jugendgefährdenden Inhalten durchsuchen - wir besprechen es im Podcast.

*Diese Information erreichte uns leider erst geraume Zeit nach Aufzeichnung des Interviews, sodass wir Elisabeth Secker nicht mehr darauf ansprechen konnten. Allerdings diskutieren wir generell über die Unterschiede zwischen 16er- und 18er-Spielen.

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