Laut einem Bericht des Handelsblatts steht das Recht auf Privatkopien vor dem Aus. So werde das Bundeskabinett heute eine Gesetzesvorlage verabschieden, in der die Bagatellklausel für Kopien zum privaten Gebrauch urheberechtlich geschützter Werke wegfällt. Ursprünglich plante Bundesjustizminsterin Zypries (SPD) bei der Novellierung des Urheberrechts einen Zusatz, nach dem es nicht strafbar sei, wenn nur wenige Kopien angefertigt würden und diese für den privaten Gebrauch bestimmt seien. Damit wäre das Tauschen im privaten Freundeskreis kein Straftatbestand.
Das Recht auf eine eigene Privatkopie bleibt weiterhin bestehen. Man darf allerdings technische Kopierschutzmaßnahmen nicht umgehen. So soll quasi der Urheber entscheiden, ob sein Werk kopiert werden kann. Nicht nur die Musik- und Filmindustrie sondern auch die Spielefirmen klagen schon seit Jahren über den laschen Umgang mit Raubkopierern hierzulande.
Was verschärfte Lobbyarbeit auslösen kann, zeigt das Beispiel Frankreich: Dort stellt ein gerade verabschiedetes Gesetz Peer-to-Peer-Software unter Strafe. Wer beim Herunterladen erwischt wird, muss 38 Euro pro Verstoß löhnen. Etwas teurer wird das Knacken eines Kopierschutzes zum Eigenbedarf. Das kostet 3750 Euro. Der Vertrieb von Peer-to-Peer-Software wird allerdings mit Gefängnisstrafen und hohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet.
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