Unter Autofahrerinnen und Autofahrern wird kaum ein Thema gerade heißer diskutiert. Die ab dem 7. Juli 2026 verpflichtende Kameraintegration in Neuwagen wird in den Social-Media-Communitys oft unter Big Brother fährt mit
besprochen.
Nun haben oberste Datenschützerinnen und Datenschützer Stellung zu dem neuen Beschluss bezogen. In ihren Augen widerspricht die Maßnahme nicht dem geltenden Datenschutz. Lest hier, wie sie ihre Entscheidung begründen.
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Was ADDW ist und wozu es da sein soll
Extreme Temperaturen, Schlafmangel, Medikamente und Alkoholkonsum können dafür sorgen, dass wir nicht mehr imstande sind, ein Fahrzeug zu führen. Manche setzen sich dennoch hinters Steuer. Das muss gar nicht böswillig oder überhaupt bewusst passieren. Es kann vorkommen, dass uns Menschen entgeht, wie es uns gerade geht, sei es durch Stress, Zeitdruck oder eben andere Gründe.
Auch der Blick auf das Handy, essen beim Fahren oder Mitfahrende können zu gefährlichen Ablenkungen werden.
ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, übersetzt Erweiterte Fahrerablenkungs-Warnung) soll genau das verhindern und so nicht weniger als Leben retten.
Infrarotkameras am Innenspiegel oder hinter dem Lenkrad filmen die fahrende Person. Sie erfassen in Echtzeit Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen. Bemerkt das System dabei Auffälligkeiten, die als Abgelenktheit interpretiert werden, geht es in den Alarmmodus.
Der kann aus Sichtsignalen (zum Beispiel blinkende Leuchten), Tönen und sogar haptischen Maßnahmen (etwa Lenkrad- oder Sitzvibration) auf sich aufmerksam machen.
Autohersteller müssen seit diesem Monat derartige Mechanismen in ihre Neuwagen integrieren. Wie die genaue technische Umsetzung aussieht, bleibt ihnen überlassen, solange sie die gewünschten Funktionen erfüllt.
Das Sicherheitssystem schlägt bei Geschwindigkeiten ab 50 Kilometern pro Stunde an, wenn der Blick für mehr als 3,5 Sekunden von der Straße abgewandt ist. Im Stadtverkehr, wo oft langsamer gefahren wird, liegt die Grenze bei sechs Sekunden.
Der Entwurf stieß teilweise auf scharfe Kritik. Manche sehen in der Kamerapflicht eine mögliche Überwachung und befürchten, dass sensible Daten weitergereicht werden.
Andere zweifeln an der Zuverlässigkeit der Systeme. Insbesondere bei neuen Autos seien Touchscreens installiert, die erfordern, dass der Blick längere Zeit von der Fahrbahn abschweift. Hier könnte ADDW demnach an Grenzen stoßen und Fehlalarme auslösen.
Warum es keine Datenschutzbedenken gibt
Auf Anfrage der Deutschen-Presse-Agentur haben Datenschutzbeauftragte nun grünes Licht für die Kameras gegeben. Rechtlich gäbe es so streng gesetzte Abgrenzungen, dass man keine Bedenken habe.
Das liegt vor allem am geschlossenen System (Closed-Loop).
So dürfe es keine biometrischen Daten erfassen. Es erkennt nicht, wer dort sitzt, sondern nur, wohin die Augen schauen. Konkrete Personen können demnach nicht identifiziert werden.
Aus Datenschutzsicht ebenso ausschlaggebend: Die Daten werden ausschließlich lokal im Fahrzeug in Echtzeit verarbeitet und sofort wieder gelöscht. Es findet keine dauerhafte Speicherung, kein Streamen ins Internet und keine Weitergabe an Dritte statt.
ADDW ist also nicht einmal im Ansatz mit Dashcams oder klassischen Videoaufzeichnungen zu vergleichen.
Insofern genüge die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen, so ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Abschalten erlaubt, aber nicht durchgehend
Zudem ist es möglich, das ADDW-System einfach abzustellen. Das muss jedoch bei jedem Start des Fahrzeuges manuell erledigt werden. Autofahrende können nicht einfach einen Schalter umlegen, der das System dauerhaft deaktiviert.
So gesehen kann ADDW als wohlwollendes Sicherheitsangebot im Cockpit gesehen werden, das einen selbst und andere im Ernstfall schützen kann. Wer das nicht nutzen möchte, kann die Funktion abstellen. Angst um ihre Datensicherheit müssen Kritikerinnen und Kritiker Datenschutzbeauftragen zufolge jedenfalls nicht haben.
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Weiterentwicklung bis 2027 geplant
Sicherheitsexperten und Verkehrspsychologen bewerten ADDW ebenfalls eher positiv. Sie sehen darin eine echte Chance, Unfälle effektiv zu vermeiden. Allerdings stünden belastbare Studien hierzu noch aus.
Die Europäische Union blickt optimistisch in die Zukunft. Bereits bis 2027 soll ADDW verbessert werden und auch kognitive Ablenkungen erkennnen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Leute beim Fahren einfach nur ins Leere starren, weil sie mit den Gedanken woanders als beim Autofahren sind.
Nun seid ihr gefragt: Was haltet ihr von ADDW? Sicherheitsgewinn für euch, eure Lieben und andere oder potenzielle Fallstricke mit Lücken? Erzählt es uns in den Kommentaren.


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