Wer sich jetzt ein neues Auto kauft, muss mit Kameras im Cockpit fahren: Datenschützer geben OK

Ab 2026 müssen Neuwagen ein Sicherheitssystem zur Fahrerüberwachung integrieren. Was steckt hinter ADDW und sind Datenschutzbedenken gerechtfertigt?

Unkonzentriert am Steuer? ADDW soll hier helfen. (Bildquelle: Adobe Stock) Unkonzentriert am Steuer? ADDW soll hier helfen. (Bildquelle: Adobe Stock)

Unter Autofahrerinnen und Autofahrern wird kaum ein Thema gerade heißer diskutiert. Die ab dem 7. Juli 2026 verpflichtende Kameraintegration in Neuwagen wird in den Social-Media-Communitys oft unter Big Brother fährt mit besprochen.

Nun haben oberste Datenschützerinnen und Datenschützer Stellung zu dem neuen Beschluss bezogen. In ihren Augen widerspricht die Maßnahme nicht dem geltenden Datenschutz. Lest hier, wie sie ihre Entscheidung begründen.


Video starten 2:16 Ferrari Luce: So sieht das neue Elektroauto aus Maranello aus


Was ADDW ist und wozu es da sein soll

Extreme Temperaturen, Schlafmangel, Medikamente und Alkoholkonsum können dafür sorgen, dass wir nicht mehr imstande sind, ein Fahrzeug zu führen. Manche setzen sich dennoch hinters Steuer. Das muss gar nicht böswillig oder überhaupt bewusst passieren. Es kann vorkommen, dass uns Menschen entgeht, wie es uns gerade geht, sei es durch Stress, Zeitdruck oder eben andere Gründe.

Auch der Blick auf das Handy, essen beim Fahren oder Mitfahrende können zu gefährlichen Ablenkungen werden.

ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, übersetzt Erweiterte Fahrerablenkungs-Warnung) soll genau das verhindern und so nicht weniger als Leben retten.

Infrarotkameras am Innenspiegel oder hinter dem Lenkrad filmen die fahrende Person. Sie erfassen in Echtzeit Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen. Bemerkt das System dabei Auffälligkeiten, die als Abgelenktheit interpretiert werden, geht es in den Alarmmodus.

Der kann aus Sichtsignalen (zum Beispiel blinkende Leuchten), Tönen und sogar haptischen Maßnahmen (etwa Lenkrad- oder Sitzvibration) auf sich aufmerksam machen.

Autohersteller müssen seit diesem Monat derartige Mechanismen in ihre Neuwagen integrieren. Wie die genaue technische Umsetzung aussieht, bleibt ihnen überlassen, solange sie die gewünschten Funktionen erfüllt.

Das Sicherheitssystem schlägt bei Geschwindigkeiten ab 50 Kilometern pro Stunde an, wenn der Blick für mehr als 3,5 Sekunden von der Straße abgewandt ist. Im Stadtverkehr, wo oft langsamer gefahren wird, liegt die Grenze bei sechs Sekunden.

Der Entwurf stieß teilweise auf scharfe Kritik. Manche sehen in der Kamerapflicht eine mögliche Überwachung und befürchten, dass sensible Daten weitergereicht werden.

Andere zweifeln an der Zuverlässigkeit der Systeme. Insbesondere bei neuen Autos seien Touchscreens installiert, die erfordern, dass der Blick längere Zeit von der Fahrbahn abschweift. Hier könnte ADDW demnach an Grenzen stoßen und Fehlalarme auslösen.

Zendure SolarFlow 2400 Pro
Zendure SolarFlow 2400 Pro
Balkonsolar-Akku mit Mehrwert
Für den Zendure SolarFlow 2400 Pro spricht nicht nur seine hohe PV-Eingangsleistung und eine gute App-Unterstützung, vor allem der 2,4 kW starke AC-Ausgang macht den Akku interessant für Projekte wie die eigene E-Tankstelle.
1.099 €
GoNeo Typ 2 Ladekabel
GoNeo Typ 2 Ladekabel
Flexibler Ladeadapter für E-Autos
Das Ladekabel von GoNeo ermöglicht die Einstellung der Ladeleistung, was wichtig für die Flexibilität beim Solarladen ist. Auch sonst arbeitet der günstige Adapter sehr zuverlässig.
129,99 €

Warum es keine Datenschutzbedenken gibt

Auf Anfrage der Deutschen-Presse-Agentur haben Datenschutzbeauftragte nun grünes Licht für die Kameras gegeben. Rechtlich gäbe es so streng gesetzte Abgrenzungen, dass man keine Bedenken habe.

Das liegt vor allem am geschlossenen System (Closed-Loop).

So dürfe es keine biometrischen Daten erfassen. Es erkennt nicht, wer dort sitzt, sondern nur, wohin die Augen schauen. Konkrete Personen können demnach nicht identifiziert werden.

Aus Datenschutzsicht ebenso ausschlaggebend: Die Daten werden ausschließlich lokal im Fahrzeug in Echtzeit verarbeitet und sofort wieder gelöscht. Es findet keine dauerhafte Speicherung, kein Streamen ins Internet und keine Weitergabe an Dritte statt.

ADDW ist also nicht einmal im Ansatz mit Dashcams oder klassischen Videoaufzeichnungen zu vergleichen.

Insofern genüge die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen, so ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

Abschalten erlaubt, aber nicht durchgehend

Zudem ist es möglich, das ADDW-System einfach abzustellen. Das muss jedoch bei jedem Start des Fahrzeuges manuell erledigt werden. Autofahrende können nicht einfach einen Schalter umlegen, der das System dauerhaft deaktiviert.

So gesehen kann ADDW als wohlwollendes Sicherheitsangebot im Cockpit gesehen werden, das einen selbst und andere im Ernstfall schützen kann. Wer das nicht nutzen möchte, kann die Funktion abstellen. Angst um ihre Datensicherheit müssen Kritikerinnen und Kritiker Datenschutzbeauftragen zufolge jedenfalls nicht haben.


Mehr zum Thema Auto:


Weiterentwicklung bis 2027 geplant

Sicherheitsexperten und Verkehrspsychologen bewerten ADDW ebenfalls eher positiv. Sie sehen darin eine echte Chance, Unfälle effektiv zu vermeiden. Allerdings stünden belastbare Studien hierzu noch aus.

Die Europäische Union blickt optimistisch in die Zukunft. Bereits bis 2027 soll ADDW verbessert werden und auch kognitive Ablenkungen erkennnen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Leute beim Fahren einfach nur ins Leere starren, weil sie mit den Gedanken woanders als beim Autofahren sind.

Nun seid ihr gefragt: Was haltet ihr von ADDW? Sicherheitsgewinn für euch, eure Lieben und andere oder potenzielle Fallstricke mit Lücken? Erzählt es uns in den Kommentaren.


Kommentare(65)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.