Mit Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags am 1. Januar 2011 werden Altersfreigaben auch auf das Internet ausgeweitet. So wird die USK ab diesem Zeitpunkt auch Online-Spiele einstufen. Da damit ein gewaltiger Berg von Arbeit auf die Behörde zukommt, wird es auch die Möglichkeit für die Entwickler von Spielen geben, ihre Spiele anhand eines Kataloges selbst bewerten können. Dieser Katalog soll außerdem noch einen Verhaltenskodex bieten und beratende Funktion für die Entwickler haben. Ziel dieser Maßnahmen ist die Gleichbehandlung von Online-Spielen und Spielen, die im Handel zu kaufen sind.
Bleibt abzuwarten, wie Spiele ausländischer Hersteller gehandhabt werden und wie die Altersverifikation schlussendlich aussieht.
Altersfreigabe - USK-Siegel bald auch für Online-Spiele
Ab dem kommenden Januar werden auch Online-Spiele von der USK eingestuft. Der Ablauf der Prozedur soll durch verschiedene Maßnahmen vereinfacht werden.
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