DOTA - Valve und Blizzard wieder vor Gericht, gemeinsame Klage gegen Mobile-Entwickler

Wem gehört Dota? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell ein Bundesgericht in Kalifornien. Die Entscheidung könnte dabei von einem Forums-Post aus dem Jahr 2004 abhängig sein.

Die Mod Defense of the Ancients wurde von unterschiedlichen Personen entwickelt und die Urheberrechte an dem Titel sind bis heute umstritten. Die Mod Defense of the Ancients wurde von unterschiedlichen Personen entwickelt und die Urheberrechte an dem Titel sind bis heute umstritten.

Im Jahr 2002 erschien eine Fan-Mod für Blizzards Strategie-Spiel Warcraft 3 mit dem Namen »Defense of the Ancients«. 15 Jahre später wird die Urheberschaft des Titels von einem Bundesgericht der Vereinigten Staaten von Amerika im Norden Kalifornien diskutiert.

Aktuell klagen Entwickler Valve und Blizzard wieder. Dieses Mal stehen sich die beiden Unternehmen jedoch nicht gegenüber, wie es noch 2012 der Fall war, sondern sie gehen als gemeinsame Kläger gegen zwei Mobile-Entwickler und deren Spiele vor. Dabei handelt es sich um Dota Legends von Lilith Games und Heroes Charge von uCool.

Streitpunkt EULA

Blizzard und Valve geben an, dass die Mobile Games gegen das Urheberrecht von Dota verstoßen. Entwickler uCool argumentierte, dass es sich bei ihrem Spiel nur um ein kollektives Werk handelt. Dieses Argument lies der zuständige Richter Charles Breyer jedoch nicht gelten.

Im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens stehen somit aktuell zwei Punkte:

  1. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) von Warcraft 3: Der gibt an, das der World Editor des Spiels nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Dies ist jedoch mit dem Kauf der Rechte an dem Spiel von führenden Dota-Moddern durch Valve und Riot Games geschehen.
  2. Ein Forums-Post aus dem Jahr 2004: Dort äußerte sich der Modder der ersten Dota-Map Kyle Sommer auch bekannt als Eul zur Urheberschaft der Map.

"Von nun an, soll Dota ein Open-Source-Projekt sein. Jeder, der eine Version des Titels veröffentlichen will, kann das tun, auch ohne meine Zustimmung. Jedoch bitte ich um eine Nennung meines Namens in den Credits der Map. "

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Ob es sich dabei um eine komplette Aufgabe seiner Rechte handelt oder nur eine »limitierte Lizenz« ist nicht eindeutig klar. Das soll nun die Jury des Bundesgerichts entscheiden.

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Eine ausführliche Erklärung des Phänomen Dota und seiner Geschichte gibt übrigens das folgende Video von Kollege Michael Graf.

Das Phänomen DotA - Special: Was ist eigentlich Dota? Video starten 4:43 Das Phänomen DotA - Special: Was ist eigentlich Dota?

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