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Gericht entscheidet: Vater muss 33.000 Euro für die In-App-Käufe seines Sohnes zahlen

Ein Vater muss für die In-App-Käufe seines Sohnes tief in die Tasche greifen.

Mikrotransaktionen können sich schnell zu großen Summen anhäufen. Mikrotransaktionen können sich schnell zu großen Summen anhäufen.

Mikrotransaktionen werden seit Jahren intensiv diskutiert, besonders in Verbindung mit dem Jugendschutz. Kinder und Jugendliche können oftmals nicht einschätzen, wie sich diese kleinen Summen mit der Zeit anhäufen können. Ein aktueller Fall kommt dabei einen Vater teuer zu stehen.

Vater muss In-App-Käufe des Sohns zahlen

Das Landgericht Karlsruhe hat Ende September ein Urteil gefällt, bei dem die Klage des Vaters abgewiesen wurde. Zwischen Frühjahr 2021 und Herbst 2022 hatte sein 2014 geborener Sohn In-App-Käufe in Höhe von 33.748 Euro getätigt.

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Diese Käufe waren über ein Tablet erfolgt, das der Vater dem Sohn überlassen hatte. Der Sohn durfte das Gerät dabei nur zu bestimmten Zeiten nutzen und ihm wurde nach Angaben des Vaters klargemacht, dass er keine Käufe tätigen dürfe.

Der auf dem Tablet hinterlegte Account war mit einer viel genutzten Unternehmens-Kreditkarte verbunden, weshalb die einzelnen Zahlungen erst nach knapp zwei Jahren aufgefallen seien. In manchen Monaten hat der Sohn offenbar mehrere tausend Euro für solche In-App-Käufe ausgegeben.

Vor Gericht wollte der Vater nun erwirken, dass das bezahlte Geld von den Betreibern des Play Stores inklusive Zinsen zurückerstattet werden muss. Diese Klage wurde allerdings vom Gericht abgewiesen.

So urteilt das Gericht: Dadurch, dass die Zahlungen über einen so langen Zeitraum nicht gestoppt wurden, habe der Vater aus rechtlicher Sicht den Anschein erweckt, der Sohn sei berechtigt, in seinem Namen zu handeln und Transaktionen abzuschließen.

Wer einem Kind ein technisches Gerät überlässt, muss demnach selbst sicherstellen, dass es entsprechend geschützt ist, etwa durch eine PIN oder biometrische Sicherheitssysteme, die vor dem Kauf entschlüsselt werden müssen.

Der Zeitraum spielt dabei aber eine wichtige Rolle, wie das Gericht im Leitsatz erklärt:

Eine bloß kurzzeitige unautorisierte Verwendung eines Nutzerkontos durch Dritte für Käufe begründet
regelmäßig noch keinen zurechenbaren Rechtsschein zu Lasten des Inhabers eines Nutzerkontos.
Ein Rechtsschein ist dagegen zurechenbar gesetzt, wenn ein Minderjähriger ein ihm
von einem Dritten bewusst überlassenes Plattform-Konto unautorisiert für den Zeitraum von mehr
als zwanzig Monaten für den Erwerb digitaler Inhalte im Wert von mitunter monatlich mehreren
tausend Euro verwendet und der Inhaber des Nutzerkontos es zugleich unterlässt, sein angegebenes
E-Mail-Konto und das hinterlegte Zahlungsmittel zu überprüfen.

Bei vereinzelten Transaktionen, die von Kindern unerlaubt durchgeführt werden, sieht die Sache demnach wieder anders aus. Dann wären die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage auch deutlich besser. Das Urteil sollte allen Eltern, die Kindern Zugang zu digitalen Medien ermöglichen, eine Warnung sein.

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