Bereits vor der Einführung einer GEZ-Gebühr für internetfähige PCs im Jahre 2007 hagelte es Kritik. Zahlreiche Politiker und Wirtschaftsverbände sahen die Erhebung eines Beitrags als mittelstandsfeindlich, widersinnig und lebensfremd an - die Gebühr kam trotzdem. Jetzt erhält die Diskussion neue Nahrung.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht in der Gebühr "keine tragfähige Rechtsgrundlage" und gab einem Kläger Recht, der gegen die GEZ-Gebühr für einen beruflich genutzten Internet-PC gegen den Hessischen Rundfunk geklagt hatte. Das Gericht erklärte in der Urteilsbegründung, dass ein PC nicht mit dem Fernseher oder Radio gleichgestellt werden kann, da der PC in erster Linie nicht zur Empfangsbereitschaft dient. Das Gericht sieht den Gebührentatbestand als nur unzureichend konkretisiert an, da der PC nicht im Rundfunkgebührenvertrag erwähnt wird.
Ob der Hessische Rundfunk Berufung einlegt ist noch unklar.
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