Hessen erlaubt Schulen die eingeschränkte Nutzung von Microsoft Office 365 nach Bedenken

Die hessische Datenschutzbehörde hat Schulen die Nutzung von Microsoft Office 365 unter bestimmten Umständen doch wieder gestattet.

Microsoft Office 365 soll laut des hessischen Datenschutzbeauftragten nun doch für Schulen geeignet sein. Microsoft Office 365 soll laut des hessischen Datenschutzbeauftragten nun doch für Schulen geeignet sein.

Update, 8. August 2019: Der hessische Beauftragte für Datenschutz Michael Ronellenfitsch hat seine Einschätzung zu Microsofts Office 365 abgemildert. Schulen dürfen die Software ab Version 1904 vorläufig nutzen, sofern sie eine entsprechende Lizenz bereits erworben haben.

ComputerBase zufolge können Schulen, die sich später für Office 365 entscheiden, die Software ebenfalls nutzen. Allerdings bleiben sie auf den Kosten sitzen, sollte sich die Behörde im Rahmen der andauernden Überprüfung dafür entscheiden, Office 365 insgesamt zu verbieten.

Ronellenfitsch erklärte, er habe sich für die Lockerung der Vorgaben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und infolge intensiver Gespräche mit Microsoft entschieden. Voraussetzung für eine geduldete Nutzung von Office 365 bleibt allerdings, dass die betroffenen Schulen die Übermittlung von Diagnosedaten an Microsoft vollständig unterbinden.

Originalmeldung vom 17. Juli 2019: Spätestens seit dem Skandal um Facebook und Cambridge Analytica ist der Datenschutz wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch und insbesondere an deutschen Schulen sorgt dieses Thema immer wieder für Diskussionen.

Nachdem in der Vergangenheit vor allem die Kommunikation zwischen Lehrern, Eltern und Schülern via Whatsapp für Stirnrunzeln gesorgt hatte, setzt sich die hessische Datenschutzbehörde jetzt mit Microsofts Office 365 auseinander. Dabei geht es konkret um die Frage, inwiefern die Nutzung der Software an Schulen datenschutzkonform erfolgen kann.

Anwendung als Cloud-Software derzeit unzulässig

Nicht nur potenzielle Einblicke fremder Behörden stören den hessischen Datenschutzbeauftragten, auch die Übermittelung von Telemetrie-Daten von Windows 10 und Office 365 sei ein Problem. Nicht nur potenzielle Einblicke fremder Behörden stören den hessischen Datenschutzbeauftragten, auch die Übermittelung von Telemetrie-Daten von Windows 10 und Office 365 sei ein Problem.

In einer offiziellen Stellungnahme erklärte der Datenschutzbeauftragte Hessens Michael Ronellenfitsch, dass die Cloudanwendung von Office 365 an Schulen »derzeit unzulässig« sei. Die Behörde schreibt:

"Seit Jahren befinden sich die Aufsichtsbehörden mit Microsoft in der Diskussion. Dabei ist der entscheidende Aspekt, ob die Schule als öffentliche Einrichtung personenbezogene Daten (von Kindern) in einer (europäischen) Cloud speichern kann, die z.B. einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist."

Ein weiteres Problem sei die Übermittelung von Telemetrie-Daten. Laut Ronellenfitsch werden mit der Verwendung von Windows 10 eine Fülle dieser Daten an Microsoft übermittelt, deren Inhalte trotz wiederholter Anfragen aber nicht hinreichend geklärt seien. Derartige Daten sollen auch bei der Nutzung von Office 365 übermittelt werden.

Als Cloud-Anwendung sei Office 365 deshalb nicht für Schulen geeignet. Auch eine Einwilligung der Betroffenen reiche nicht aus, schreibt die Behörde. Dasselbe treffe auch auf Cloud-Lösungen von Apple oder Google zu - auch diese seien für die Nutzung in Schulen nicht geeignet.

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