Die Diskussion geht weiter
In der Diskussion um das Verbot von so genannten »Killerspielen« drängen sich eine Vielzahl von problematischen Punkten auf. Sollte das Gesetz so oder in leicht abgeänderter Form tatsächlich in Kraft treten (was abzuwarten bleibt), stellt sich beispielsweise die Frage, wie dann künftig kontrolliert/verhindert werden soll, dass Kinder/Jugendliche sich die Inhalte einfach aus dem Netz herunterladen.
Hierauf erklärte Rainer Riedl, stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, im Interview, dass es denkbar wäre, in diesen Fällen technisch ähnlich vorzugehen, wie bereits bei der Verfolgung von Kinderpornografie im Internet. Dieser Vergleich bezieht sich dabei ausdrücklich auf die technische Vorgehensweise. Beide Tatbestände sollen nicht miteinander verglichen oder gar auf eine Stufe gestellt werden.
Darüber hinaus wird laut Riedl im bayerischen Innenministerium derzeit eine Liste mit Spielen erstellt, die aus Sicht des Ministeriums unter die Kategorie »menschenverachtende Killerspiele« fallen und bei einer Neufassung des§131 StGB verboten wären. Details zu der Liste sind noch nicht bekannt.
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