Das kalifornische Gesetz gegen den Verkauf gewalthaltiger Computerspiele an Minderjährige ist verfassungswidrig. Das berichtet die Website GamePolitics.com und beruft sich dabei auf das Urteil des zuständigen Richters Ronald Whyte.
»Die Beweise legen nicht nahe, dass Videospiele aufgrund ihrer interaktiven Natur schädlicher sind als brutale Fernsehsendungen, Filme, Websites oder andere Medien«, stellte Whyte in seiner Urteilsbegründung fest. Zwar hätten einige angesehene Experten und Organisationen ihre Bedenken bezüglich der Interaktivität von Computerspielen ausgedrückt. Es existiere jedoch keine allgemein anerkannte Studie, die diese Zweifel unterstütze. Auch der Einfluss des Alters auf die Effekte von Videospielen sei noch nicht anhand von Forschung belegt.
Das Gericht begrüße das Ziel des Gesetzes, nämlich das Wohl Minderjähriger, durchaus, versicherte der Richter. Allerdings reiche die Beweislast nicht aus, um die Einschränkungen der freien Rede, die das Gesetz zur Folge gehabt hätte, zu rechtfertigen.
Das Videospiel-Gesetz war im Jahr 2005 vom kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterzeichnet worden und sollte am 1. Januar 2006 Rechtskraft erhalten. Nachdem der US-amerikanische Computerspiel-Verband ESA (Entertainment Software Association) gegen das verschärfte Jugendschutzgesetz Klage erhoben hatte, wurde es jedoch vorläufig auf Eis gelegt.
Inzwischen reagierte Arnold Schwarzenegger auf das nun gesprochene Urteil. Der Gouverneur kündigte an in Berufung zu gehen und das Gesetz energisch zu verteidigen. »Ich habe diese wichtige Maßnahme unterzeichnet um sicherzustellen, dass Eltern sich über die Auswahl der für ihre Kinder geeigneten Videospiele Gedanken machen. Der von mir unterschriebene Gesetzentwurf sah vor, dass brutale Videospiele klar gekennzeichnet und nicht an Kindern unter 18 Jahren verkauft werden«, nahm Schwarzenegger die Gesetzesinitiative in Schutz. Viele dieser Spiele seien für Erwachsene gemacht und so sollten auch die Eltern entscheiden, welche der Titel für ihre Kindern geeignet seien.
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