50% aufs erste Jahr – nur für kurze Zeit!

50% aufs erste Jahr – nur für kurze Zeit!

10.000 gegen 1,2 Mio Abos: Kleine Creatorin zerrt YouTube-Riesen wegen Content-Diebstahl vor Gericht

Eine kleine Creatorin und Anwältin zieht gegen einen Kanal mit über 1,2 Millionen Abonnenten vor Gericht. Der Vorwurf: Dreister Content-Diebstahl.

Der große YouTuber Inkslasher hat für sein Video offensichtlich bei der australischen Kollegin EvenBadWolves geklaut. (Bilder: YouTube) Der große YouTuber Inkslasher hat für sein Video offensichtlich bei der australischen Kollegin EvenBadWolves geklaut. (Bilder: YouTube)

Es wirkt auf den ersten Blick wie das klassische »David gegen Goliath«: Auf der einen Seite steht der Kanal EvenBadWolves Gaming, der aktuell rund 10.000 Abonnenten zählt und für tiefgehende, aufwendige Video-Essays bekannt ist. Auf der anderen Seite steht InkSlasher, ein etablierter YouTuber mit über 1,2 Millionen Abonnenten – und der Kampf wird bald vor Gericht ausgetragen.

Der Auslöser ist ein Video zum Zombie-Spiel »Dying Light«. EvenBadWolves wirft dem deutlich größeren YouTuber vor, massive Teile ihrer Arbeit kopiert und als seine eigene ausgegeben zu haben. Da die Creatorin im Hauptberuf Anwältin ist, belässt sie es nicht bei einer Beschwerde, sondern strebt einen rechtlichen Präzedenzfall an, der die Machtdynamik auf YouTube nachhaltig verändern könnte.

200 Stunden Arbeit gegen Copy-Paste

Im Zentrum des Streits steht eine umfassende Story-Zusammenfassung zur »Dying Light«-Franchise, die EvenBadWolves vor etwa einem Monat veröffentlichte. Laut ihrer Aussage stecken in diesem Projekt über 200 Arbeitsstunden. Das Video zeichnet sich durch spezifischen Schnitt, eine eigene Erzählstruktur und eigens aufgenommenes Gameplay-Material aus.

Wenige Tage vor der Klageeinreichung veröffentlichte der Kanal InkSlasher ebenfalls ein Video zur Story von Dying Light. Beim Sichten des Materials stellte die Creatorin fest, dass etwa 30 Minuten des Materials nahezu identisch mit ihrem Werk waren.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle findest du einen externen Inhalt von YouTube, der den Artikel ergänzt.
Du kannst ihn dir mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden.

Personenbezogene Daten können an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Link zum YouTube-Inhalt

Dabei geht es nicht nur um generische Spielszenen wie Cutscenes, die sich zwangsläufig ähneln können. EvenBadWolves führt an, dass ihre spezifischen Screen-Recordings, ihre Schnittfolgen und die gesamte Komposition übernommen wurden. InkSlasher habe lediglich einen neuen Text über ihr visuelles Material gesprochen. Der direkte Vergleich im oben eingebetteten Video lässt wenig Zweifel daran, dass Inkslasher hier tatsächlich Content gestohlen hat.

Besonders brisant: Das Skript des großen YouTubers enthält laut der Klägerin diverse faktische Fehler, die darauf hindeuten, dass er die Spiele möglicherweise gar nicht selbst gespielt, sondern sich blind auf das gestohlene visuelle Material verlassen hat, ohne den Kontext zu verstehen.

InkSlasher selbst äußerte sich zu den Vorwürfen bisher nur vage und gab an, er habe lediglich »Gameplay-Material von jemand anderem genutzt«. Das Video wurde mittlerweile von der Plattform genommen.

Dass der Fall nun vor dem Federal Circuit and Family Court of Australia landet, liegt an der Funktionsweise des Urheberrechtssystems von YouTube.

Nachdem EvenBadWolves den Diebstahl bemerkt hatte, reichte sie einen offiziellen Copyright-Claim ein, um das Video von InkSlasher sperren zu lassen. InkSlasher reagierte darauf mit einer sogenannten »Counter-Notification«, also einer Art Gegendarstellung.

Dies ist ein Standardprozess auf YouTube: Wenn ein Creator überzeugt ist, ein Video wurde zu Unrecht gesperrt, kann er widersprechen. Sobald dieser Widerspruch eingeht, hat der ursprüngliche Rechteinhaber – in diesem Fall EvenBadWolves – laut YouTube-Richtlinien genau 10 Werktage Zeit, um den Nachweis zu erbringen, dass rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Passiert dies nicht, wird das Video automatisch wiederhergestellt.

Viele kleinere Creator schrecken an diesem Punkt zurück, da internationale Urheberrechtsklagen extrem kostspielig und komplex sind. EvenBadWolves entschied sich jedoch aufgrund ihres juristischen Hintergrunds dazu, diesen Schritt zu gehen.

Video starten 20:53 Dying Light: The Beast ist genau das, was die Reihe jetzt gebraucht hat! - Test / Review

Ein teures Risiko

Das Risiko für die australische Anwältin ist beträchtlich: Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren könnten sich auf bis zu 135.000 Australische Dollar (rund 82.000 Euro) belaufen, sollte sich das Verfahren in die Länge ziehen. Um diese Summe zu stemmen, wurde eine GoFundMe-Kampagne ins Leben gerufen, die helfen soll, die Kosten zu decken.

Ihr erklärtes Ziel ist es, einen Präzedenzfall zu schaffen. In der aktuellen YouTube-Landschaft sehen viele große Kanäle die Inhalte kleinerer, unbekannterer YouTuber oft als eine Art »All-you-can-eat-Buffet«, wie es der bekannte GTA-Speedrunner und YouTuber DarkViperAU (2 Mio. Abonnenten) im Kommentarbereich ihres Videos beschreibt.

DarkViperAU, der selbst oft Missstände auf der Plattform anprangert, machte den Fall auf X einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und spendete selbst 1.000 Dollar für die Gerichtskosten. Er kommentierte den Vorfall deutlich:

»[…] Erfolg auf YouTube sollte nicht davon bestimmt werden, wie effizient man darin ist, andere auszubeuten. Dieses Verhalten wird nur dann weniger werden, wenn die Konsequenzen dafür häufiger eintreten.«

Sollte EvenBadWolves vor Gericht Erfolg haben, wäre dies ein wichtiges Signal an die gesamte Branche. Content-Diebstahl, egal ob durch »Reaction-Streamer« oder durch Essay-Kanäle, die Recherche und Schnitt kleinerer Konkurrenten kopieren, ist ein massives Problem, das von YouTube oft nur über automatisierte Systeme abgehandelt wird.

zu den Kommentaren (8)

Kommentare(15)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.