Der Softwareriese Microsoft ist mit seiner einstweiligen Anordnung gegen die Sanktionen der EU vor Gericht gescheitert. Der Präsident des EU-Gerichts, Bo Vesterdorf, wies den Antrag von Microsoft laut Branchenkreisen zurück und bestätigte die verordneten Auflagen der EU vom März dieses Jahres (wie berichtet).
Demzufolge muss Microsoft seinen Konkurrenten nicht nur bisher geheime Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen sondern auch eine Windows-Version ohne Mediaplayer anbieten.
Microsoft hat nun zwei Monate Zeit, um beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung gegen das Urteil einzulegen.
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