Es ist soweit: In einem »finalen Sprint« (Zitat 3GPP, via Heise) haben sich die Branchenverbände der Mobilfunkindustrie auf die Spezifikationen des neuen 5G-Standards geeinigt, genauer gesagt auf das Standalone Release (SA). Letztere ergänzt die bereits im vergangenen Dezember festgelegte sogenannte NR specification for non-standalone operation (NSA), die den Betrieb von 5G auf 4G-Kernnetzen ermöglichen soll.
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Die Standardisierungsorganisation 3GPP betont die Vorteile der SA-Spezifikation und hält deutliche Steigerungen bei den Datenraten im Mobilfunk noch vor 2020 für möglich. Denkbar seien laut Aussage von Balázs Bertény, Vorsitzender von TSG RAN, einer Arbeitsgruppe der 3GPP, Geschwindigkeiten von 10 Gbit/s, in einigen Jahren voraussichtlich sogar das Doppelte. Außerdem sollen Latenzen von unter einer Millisekunde möglich werden.
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Bis es soweit ist, müssen zunächst allerdings die entsprechenden Frequenzbänder für 5G verteilt werden. Das passiert voraussichtlich über eine Versteigerung der Nutzungsrechte. Die Bundesnetzagentur hat laut Heise bereits angekündigt, die Frequenzbereiche zwischen 3700 und 3800 MHz für regionale Zuteilungen anbieten zu wollen. Auf diese Weise könnten lokale Netzbetreiber eigene Glasfasernetze zur Anbindung an das 5G-Netz nutzen und ihre Kunden auch drahtlos versorgen.
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