Der Optikgeräte-Hersteller Oculus aus Deutschland verwendet den Begriff »Oculus« schon seit dem Jahr 1932 und stellt unter anderem auch Messbrillen für Optiker und Augenärzte her. Dagegen existiert Oculus VR, der Hersteller des Virtual-Reality-Headsets »Oculus Rift« erst seit dem Jahr 2012. Da das Optik-Unternehmen aus Wetzlar eine Verwechslungsgefahr den Namen der beiden Firmen sieht, wurde laut dem Bericht von Heise bereits im August 2014 eine Einstweilige Verfügung erwirkt. In der Begründung heißt es, dass die »Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft des (älteren) Zeichens und der Branchennähe“ zu diesen Verwechslungen führen könnte.
Eine Einigung zwischen der Oculus Optikgeräte GmbH und Oculus VR ist laut den Aussagen des deutschen Unternehmens an »den inakzeptablen Vorstellungen der Firma Oculus VR« gescheitert. Daher darf Oculus VR seit dem August 2014 kein Virtual-Reality-Headset mit der Bezeichnung Oculus in Deutschland verkaufen, da ansonsten ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro droht. Allerdings kann man die aktuelle Entwickler-Version DK2 von Oculus Rift auch aus Deutschland noch immer bestellen und sich nach Deutschland liefern lassen.
Auch gegen die Markenanmeldung von Oculus VR geht die Oculus Optikgeräte GmbH schon seit September 2013 am Deutschen Patent- und Markenamt vor und hat Einspruch gegen die Eintragung eingelegt. Palmer Luckey, der Firmengründer von Oculus VR, war schon 2012 vor der Gründung darauf hingewiesen worden, dass es ein deutsches Unternehmen gleichen Namens gibt. Er war damals allerdings der Ansicht, dass sich aufgrund der Unterschiede von Geschäftsmodell und Standort keine Probleme ergeben würden. Eine Stellungnahme zu den aktuellen Auseinandersetzungen gibt es von Oculus VR nicht.
Quelle: Heise, Oculus Optikgeräte
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