Die spanische Zeitung El País berichtet, dass in Barcelona ein Mann verhaftet worden ist, der mit einer smarten Brille hundertfach Frauen ohne ihre Zustimmung gefilmt hat.
Wie es zu der Anklage kam: In einem Fall hat der mutmaßliche Täter eine Frau gegen ihren Willen angefasst und zweimal versucht, sie zu küssen. Das Opfer hat daraufhin Anzeige gegen ihn erstattet. Im Zuge der Ermittlungen wurde das ganze Ausmaß seiner kriminellen Tätigkeiten bekannt.
Hilfe für Betroffene: Wer selbst Opfer von Sexismus oder sexualisierter Gewalt geworden ist, kann sich an viele Stellen wenden, um Hilfe zu bekommen. Die Webseite Gemeinsam gegen Sexismus hat wichtige Anlaufpunkte wie die Folgenden zusammengetragen:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Telefonnummer 0800-546 546 5)
- Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt (Telefonnummer 030-236 320 210)
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (Telefonnummer 116-016)
- Weißer Ring (Telefonnummer 116-006)
- Suse-hilft.de für Frauen und Mädchen mit Behinderung
Die Details zu dem Fall
- Die Polizei hat laut El País 239 Videos analysiert. Sie sind jeweils etwa ein bis drei Minuten lang und gehören zu insgesamt 329 Videos, die der Angeklagte in seinen Social-Media-Profilen veröffentlichte.
- Die Videos dienen als Werbung für einen Flirtkurs. Der Kurs schlägt mit Kosten von stolzen 3.000 Euro zu Buche, zuzüglich einer monatlichen Gebühr von 45 Euro.
- In den Videos werden vermeintliche
Verführungstechniken
demonstriert. Dabei spricht der Mann vor allem ausländische Frauen an und nimmt sie ohne ihre Einwilligung auf. Er verwickelt sie in Gespräche, unter anderem über ihre Nationalität, ihren Beruf und ihre Interessen.
Welche smarte Brille genau zum Einsatz kam, ist bislang nicht bekannt. Führende Modelle dieser Art sind Ray-Ban Meta und Xreal One. Google hat kürzlich außerdem Android XR vorgestellt:
1:41
Android XR: Google stellt seine neuen Smart Glasses vor
Es ist davon auszugehen, dass der Täter Maßnahmen ergriffen hat, um das Leuchten entsprechender LEDs zur Anzeige einer Aufnahme nach Außen hin zu unterbinden beziehungsweise abzudecken.
In den analysierten Videos hat die Polizei keine Anzeichen dafür entdeckt, dass den betroffenen Frauen bewusst war, dass sie gefilmt wurden.
Altes Vorgehen, neue Dreistigkeit
Das Grundkonzept hinter solchen Kursen ist schon länger unter der Bezeichnung Pickup Artists
bekannt, wie unter anderem The Guardian berichtet.
- Meist lautet das Versprechen dabei, anderen zu zeigen, wie man erfolgreich fremde Menschen anspricht. Die Kurse richten sich primär an Männer und
Erfolg
zielt darauf ab, den angesprochenen Personen (in der Regel Frauen) körperlich näherzukommen. - Problematisch wird das auch durch die toxischen Techniken, die dabei teils angewendet werden. So spricht The Guardian unter anderem vom sogenannten
negging
(zu Deutsch etwanegieren
oderverneinen
) aus dem bekannten BuchThe Game
von 2005. - Beim
negging
soll Frauen durch Beleidigungen ihr Selbstvertrauen genommen und ihnen so das Gefühl gegeben werden, dass sie sich um die Anerkennung der beleidigenden Person bemühen müssten.
Frauen zur Anleitung anderer dabei noch dazu ohne ihre Zustimmung zu filmen, macht das Ganze nur schlimmer.
Die Rechtslage bei uns
Auch in Deutschland würden Handlungen wie in dem hier geschilderten Fall aus Spanien bei entsprechender Beweislage grundsätzlich zu einer Verhaftung und Verurteilung führen können:
- Einerseits durch Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen gemäß § 201a des Strafgesetzbuches (StGB), wobei eine Strafbarkeit auch beim Filmen in öffentlichen Räumen bestehen kann.
- Andererseits durch die Tatbestände der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) und des sexuellen Übergriffs (§ 177 StGB).
Es gab allerdings erst kürzlich ein Urteil vom OLG Hamm in Bezug auf das Filmen einer Person ohne ihre Zustimmung, das anders ausgefallen ist und damit für viele Diskussionen gesorgt hat:
- Ein Mann wurde heimlich in seinem WG-Zimmer von seinem Mitbewohner gefilmt, wie unter anderem Golem berichtet. Er entdeckte die Kamera etwa nach 24 Stunden zufällig beim Putzen.
- Zunächst wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Warendorf zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verurteilt.
- Das OLG Hamm hat das Urteil anschließend wieder aufgehoben, da die Kamera nur »neutrale Alltagshandlungen« aufgenommen habe wie etwa das Putzen oder Lesen.
Ob der Angeklagte mit der auf das Bett ausgerichteten Kamera auch darauf abgezielt hat, lediglich solche neutralen Alltagshandlungen
zu filmen, kann indes stark bezweifelt werden.
Danke für die Hinweise in den Kommentaren zu diesem aktuellen Urteil aus Deutschland.

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