Spieleentwickler gegen Microsoft - Macher von Bloodrayne klagen wegen Patentrechtsverletzung

Die Spielehersteller Terminal Reality und Infernal Technologies, die hinter Spielen wie Bloodrayne und Star Wars Kinect stehen, haben Microsoft wegen Patentrechtsverletzung verklagt.

Microsoft sieht sich aktuell einer Klage wegen der Verletzung von Patentrechten an bestimmten Render-Techniken ausgesetzt. Microsoft sieht sich aktuell einer Klage wegen der Verletzung von Patentrechten an bestimmten Render-Techniken ausgesetzt.

Microsoft soll unter anderem bei der Entwicklung von Halo 5, Sea of Thieves und Spielen der Forza-Serie Patentrechte verletzt haben. Das behaupten jedenfalls die Firmen Infernal Technologies (IT) und Terminal Reality (TR), die ihrerseits für Titel wie Bloodrayne und The Walking Dead: Survival Instinct verantwortlich zeichnen und als Dritthersteller für Microsoft Exklusivtitel entwickelt haben.

Wie Gamesindustry berichtet, haben die beiden Studios deshalb vor dem US District Court des östlichen Bezirks von Texas Zivilklage eingereicht und erklärt, Microsoft habe wissentlich zwei von den Klägern gehaltene Patente verletzt. Letztere betreffen Methoden zur Lichtgestaltung in Grafiksimulationen.

»Bewusste Verletzung von Patentrecht«

Konkret behaupten IT und TR, Microsoft habe über die Patente 6,362,822 und 7,061,488 Bescheid gewusst und trotzdem unter anderem mithilfe der CryEngine und der Unreal Engine die entsprechenden Rechte der Kläger ignoriert. In der Klageschrift heißt es dazu, Microsoft habe im Juni 2005 versucht, ein eigenes Patent darauf anzumelden, das aber wegen Konflikts mit den bereits benannten beiden Patenten abgelehnt worden sei.

IT und TR könnten mit ihrer Klage gegen Microsoft durchaus Erfolg haben: Beide Firmen gingen 2016 bereits gegen Electronic Arts vor, die ihrerseits versuchten, die Patentierbarkeit der Ansprüche in den beiden Patenten anzugreifen. Der Versuch misslang allerdings, woraufhin sich EA mit IT und TR außergerichtlich einigte. Ein solches Fortkommen der Auseinandersetzung wäre auch bei der Klage gegen Microsoft denkbar.

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