Ein Käufer eines neuen PCs mit einer vorinstallierten OEM-Version des neuen Betriebssystems Windows 8 merkt von den Änderungen zunächst kaum etwas. Die Online-Aktivierung von Windows funktioniert automatisch, sogar ohne Eingabe eines Produktschlüssels. Dieser ist allerdings in der UEFI-Firmware des Mainboards enthalten und damit eng an die Hardware des Rechners gebunden.
Ein Austausch einer anderen Komponente ist kein Problem, doch sollte das Mainboard defekt sein, muss für den Austausch ein Ersatz-Mainboard des PC-Herstellers verwendet werden, das den korrekten OEM-Schlüssel enthält. Nach der Garantiezeit eines Rechners könnte das zum Problem werden. Gleichzeitig wird dem Kunden damit praktisch verboten, das Mainboard durch ein moderneres zu ersetzen und damit den PC irgendwann aufzurüsten, wenn er seine Windows 8-Lizenz nutzen will. Ein neuer Selbstbau-PC kann die gekaufte OEM-Version von Windows 8 natürlich auch nicht verwenden.
Die einzige theoretische Möglichkeit, das Auslesen des Schlüssels und das Schreiben in eine andere Mainboard-Firmware mit einem Tool wie pkeyui, ist laut c't Magazin vermutlich laut aktueller Gesetzeslage eine Straftat nach§ 202a des Strafgesetzbuches (StGB): »Ausspähen von Daten«. Das bleibt solange theoretisch, bis sich Microsoft zu rechtlichen Schritten entscheidet – oder eben nicht. Die neue Aktivierung von Windows 8 soll zwar vor allem gewerbliche Wiederverkäufer von Lizenzen treffen, das aber anscheinend auf Kosten normaler Anwender.
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