Gleichstellung von Spielen
Neben der Ermittlung des Suchtpotenzials wäre eine Änderung der Alterskennzeichnung auch mit Blick auf andere Suchtmittel zu überprüfen. Damit eine generelle Erwachsenen-Beschränkung nicht zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Medien und Konsumgütern führt.
Glücksspiel ist in Deutschland generell erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Spielsucht ist kein neues Problem: laut jüngsten Untersuchungen sind mehr als 200.000 tausend Menschen hierzulande davon betoffen. Vor allem Automaten- und Kartenspiele oder Wetten sind die größten Risikoaktivitäten. Daher wäre eine Gleichstellung von Online-Spielen mit Glückspielen durchaus legitim. Gerade auch vor dem Hintergrund der immer beliebter werdenden kostenlosen Online-Spiele, bei denen der Spieler dann nachträglich für Gegenstände oder Fähigkeiten Geld bezahlen können, wäre eine Gleichstellung überlegenswert.
Jedoch würde sich dann wieder die Frage der Gleichbehandlung zwischen unterschiedlichen Spielen stellen: Darf ein Guild Wars, bei dem der Spieler keine monatliche Kosten hat und auch kein weiteres Geld in seinen Charakter investieren kann, genauso behandelt werden wie World of Warcraft mit Monatsgebühr und weiteren, zum Teil aber unerlaubten Zusatzkosten (Stichwort: Gold-Ankauf)? Wahrscheinlich müssten erst Gerichte die Verhältnismäßigkeit prüfen und Gutachten in Einzelverfahren klären, ob Spiel „XY“ tatsächlich so gefährlich ist wie vorher vermutet.
In der Praxis dürften aber Spielehersteller für sich reklamieren, das andere Suchtmittel, wie Getränke mit niedrigem Alkoholanteil (Bier, Wein), bereits ab 16 Jahren erhältlich sind. Und das, obwohl die Alkoholabhängigkeit nachweislich die am weitesten verbreitete Suchtform in Deutschland ist, mit erheblichen gesundheitlichen Schäden.
Würde der Staat -- wie schon bei den Tabakwaren -- ein generelles Abgabeverbot an Jugendliche beschließen, wäre es zumindest unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nachvollziehbarer, wenn auch Online-Spiele eine Ab-18-Einstufung erhalten würden.
Einschätzung
Grundsätzlich hat der Staat die Pflicht, Minderjährige zu schützen, auch wenn dies in der Realität nicht immer so funktioniert wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Wenn die Jugendschutzgesetze und Richtlinien für die USK-Prüfung geändert würden, bewegte sich dies durchaus im Rahmen bereits bestehender Gesetze und Verordnungen.
Auf einem ganz anderen Blatt stehen die rechtlichen Auswirkungen einer solchen nachträglichen Anhebung (und damit Aufhebung) der bestehenden Altersfreigabe »ab 12 Jahren« für World of Warcraft. Denn die USK-Einstufung ist ein bindender Verwaltungsakt und gilt zeitlich unbegrenzt. Sollten die Bundesländer die Einstufung ändern, könnten sie mit Schadensersatz-Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert werden.
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