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Seite 3: World of Warcraft erst »ab 18« - Berechtigte Forderung oder totaler Unsinn?

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Durchsetzbarkeit einer 18er-Einstufung

Browser-Spiel-Anbieter wie Bigpoint oder Gameforge lassen ihre Spiele nur von der USK einstufen, wenn die Programme mittels Datenträger verteilt werden. Browser-Spiel-Anbieter wie Bigpoint oder Gameforge lassen ihre Spiele nur von der USK einstufen, wenn die Programme mittels Datenträger verteilt werden.

Um einen wirklichen Effekt -- also eine Reduzierung der Zahl abhängigen Spieler -- zu erzielen, müssten die neuen Alterseinstufungen auch durchgesetzt werden. Dies ist derzeit trotz der schon existierenden Gesetze nicht gewährleistet. Sowohl Ab-18-Spiele als auch indizierte Titel sind gerade bei Jugendlichen stark verbreitet. Bei reinen Online-Titeln, die ohnehin nicht in das Aufgabenfeld der USK fallen, ist eine Kontrolle nach derzeitigen Gesetzen noch lückenhafter. Die zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) scheint jetzt schon überfordert zu sein, Inhalte im Internet auf ihr Gefährdungspotenzial für Jugendliche zu kontrollieren.

Der Gesetzgeber müsste also neue Bestimmungen erlassen und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit Spiele im Internet durchgehend geprüft und mit einer verbindlichen Alterseinstufung versehen werden.

Bei klassischen Online-Rollenspielen, die auch über den Einzelhandel vertrieben werden, stellt sich dieses Problem weniger. Ein World of Warcraft oder Herr der Ringe Online würde dann genauso behandelt werden wie ein Call of Duty 4 oder Grand Theft Auto 4. Das gleiche wäre auch für die Spielzeitkarten zur Verlängerung des Abos möglich.

Bei den sonstigen Bezahlmethoden müssten entsprechende Alterskontrollen (zum Beispiel Postident-Verfahren) eingeführt oder generell auf die Zahlung per Kreditkarte umgestellt werden. In wieweit sich auch internationale, vor allem kleinere Betreiber daran halten würden, ist schwer abzuschätzen. Solange die Spiele-Server und Anmeldewebsites im Ausland stehen, ist der Einfluss deutscher Gesetze gering. Es ist aber davon auszugehen, dass zumindest die großen Anbieter wie Activision Blizzard, Codemasters oder Electronic Arts sich an die neuen Bestimmungen halten würden. Blizzard hat bereits gezeigt, dass sie den Behörden wie im Beispiel von Chinadeutlich entgegenkommen, um ein Verbot zu verhindern.

Einschätzung

Solange die bestehenden Jugendschutz-Gesetze nicht angewendet und kontrolliert werden, ist der Nutzen einer weiteren Verschärfung fraglich. Im Endeffekt könnten einige Anbieter von Online-Spielen dann eher ganz auf den Einzelhandelsverkauf verzichten und sich somit der USK-Kontrolle entziehen. Um die jetzt schon große Anzahl von Anbietern zu überwachen, wäre ein enormer Personalaufwand nötig. Und selbst wenn sich alle Betreiber an schärfere Richtlinie halten, wer garantiert dann, dass diese Bestimmungen nicht durch Eltern, Geschwister oder Bekannte einfach ausgehebelt werden?

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