Nach Bayern legte nun auch Niedersachsen seinen Entwurf für eine Gesetzesänderung des Paragraphen 131 vor. Allerdings geht es in dem Papier ungleich schärfer zur Sache. Nicht nur, dass Innenminister Schünemann eine Definition des Begriffs »Killerspiele« zur Sprache bringt, sondern auch seine Forderung, jedem der grausame Computerspiele "verbreitet, einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, [...], anbietet" gleich zwei Jahre Haft oder Geldstrafe aufzubrummen, dürfte auf jede Menge Widerstand stoßen. Als »Killerspiele« will er alle Computerspiele "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist" eingestuft wissen.
Der bestehende Strafrechts-Paragraph soll indes nicht geändert , sondern mit einem konkreten Zusatz explizit für Computerspiele ausgestattet werden. Für die Spieler oder Besitzer der »Killerspiele« wird es aber deswegen nicht besser. Jeder der sie sich beschaffe oder solche Spiele anwende, "wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft". Das wäre wesentlich konkreter als in der bayerischen Forderung. Im bayerischen Justizministerium sieht man trotzdem "keine grundsätzlichen Unterschiede im Ansatz". Die beiden Bundesländer wollen ihre Gesetzentwürfe baldigst einander anpassen um spätestens im Februar eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu starten.
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