Der französische Senat hat jetzt ein Gesetz zur besseren Bekämpfung von Piraterie urheberrechtlich geschützter Materialien verabschiedet. Die Politiker setzen dabei auf ein Drei-Stufen-Konzept. Wer dabei erwischt wird, wie er sich illegal Musik, Filme oder Computerspiele herunterlädt, bekommt zuerst eine E-Mail-Warnung. Wer sich davon nicht abschrecken lässt, findet kurze Zeit später Post im Briefkasten. Die richtige Bestrafung folgt in Schritt Drei: Wer sich trotz zweifacher Ermahnung nicht davon abhalten lässt, illegal Musik, Videos oder Spiele herunterzuladen, muss mit erzwungener Abstinenz rechnen. Die Internetprovider müssen den Internetzugang des Uneinsichtigen für ein Jahr sperren.
Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht zur Gänze abgeschlossen: Die zweite Kammer des französischen Parlaments, die Nationalversammlung, muss noch zustimmen. Zumindest fand sich im Senat eine breite Zustimmung für das Gesetzesvorhaben. 297 stimmten dafür, während 15 Abgeordnete das Gesetz ablehnten. Die Kommunisten enthielten sich der Stimme. Ein Antrag, das anstatt der Anschaltung des Anschlusses eine optionale Geldstrafe vorsah, wurde abgelehnt.
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