Der Bundesrat übt Kritik am Gesetzentwurf des Familienministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Während die für die Beurteilung solcher Gesetze zuständigen Ausschüsse zwar grundsätzlich mit der Zielsetzung einverstanden sind, den Jugendschutz zu verschärfen, gefällt ihnen aber der Gesetzestext nicht.
In einer Stellungnahme urteilt der Bundesrat: "Die in§ 15 JSchG-E neu aufgeführten Kriterien sind sehr interpretationsfähige und durch das subjektive Empfinden geprägte Begrifflichkeiten. Diese führen in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit." Als Lösung wünscht sich der Bundesrat, dass die Indizierungskriterien für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erweitert werden, damit "eine ausreichende und verhältnismäßige Lösung erreicht werden kann."
Der Einwand kommt nicht von ungefähr: Wenn die BPjM einen Titel indiziert, gibt es wenig Rechtsmittel dagegen. Eine automatische Indizierung durch ein Gesetz, wie es von der Leyen vorschlägt, steht auf wackeligen Beinen, da der Gesetzestext keine eindeutigen Kriterien nennt. Richter müssten die Gesetzesworte erst mit Leben füllen, was sich über Jahre hinziehen kann.
Familienministerin von der Leyens Gesetzesinititaive zur Verbesserung des Jugendschutzes enthält unter anderem eine Ausweitung des Katalogs der automatisch indizierten »schwer jugendgefährdenden PC-Spiele und weiterer 'Trägermedien'«. Durch die Änderung des 15. Paragraphen des Jugendschutzgesetzes solle diese Liste zukünftig nicht mehr nur Gewalt oder Krieg »verherrlichende« sondern auch von »Gewalt beherrschte« Titel, die »besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten« umfassen.
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