Deutsche Internet-Cafés benötigen in Zukunft wohl eine Spielhallenerlaubnis. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Im vorliegenden Fall stellte ein Berliner Internet-Café PCs bereit, auf denen diverse Spiele installiert waren. Das Gewerbeaufsichtsamt hatte wegen des unerlaubten Betriebs einer Spielhalle daraufhin Klage gegen den Betreiber des Internet-Cafés eingereicht.
"Wenn der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt ist" ist in Zukunft eine Erlaubnis unumgänglich, so das Bundesverwaltungsgericht.
Das verzwickte an der Sache: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen sich Kinder und Jugendliche nicht in Spielhallen aufhalten. Dies könnte zur Folge haben, dass Internet-Cafés aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten zukünftig ganz auf das Anbieten von Spielen verzichten.
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