Einem Fan von Call of Duty wurde seine Liebe zum Spiel zu Verhängnis. Der Spieler wollte mit der Nachbildung eines Gegenstandes aus dem Zombie-Modus der beliebten Shooter-Reihe ins Flugzeug steigen. Die zuständige US-Sicherheitsbehörde hatte da allerdings etwas gegen.
Mit der Affenbombe in den Airbus
Die Transportation Security Administration (kurz TSA) ist eine Bundesbehörde, die mit der Sicherheit an Flughäfen, Häfen und anderen Transportwegen betraut ist.
Im Zug einer Aufklärungskampagne darüber, welche Gegenstände nicht ins Flugzeuggepäck dürfen, zeigt die TSA auf Facebook einen Gegenstand, den die meisten CoD-Spieler kennen dürften.
Diese Affenbombe zieht im Zombie-Modus nach dem Werfen die Aufmerksamkeit der Untoten auf sich, um dann zu explodieren. Am Flughafen bekommt man mit einer Nachbildung jedoch nur die Aufmerksamkeit des US-Grenzschutzes.
Was ist das für ein Gegenstand? Es handelt sich um eine Halterung für einen Controller oder ein Smartphone. Der Hersteller ist die Firma Cable Guys und das Merchandise-Produkt kostet beispielsweise auf Amazon etwa 30 Euro.
Laut der TSA handelt es sich um die Nachbildung eines Sprengsatzes und ist damit verboten. Die Bundesbehörde zeigt sich überraschend Videospiel-affin und schreibt auf Facebook:
Dieser Affe mag zwar im Spiel Punkte sammeln, aber im wirklichen Leben solltet ihr die Ausrüstung nur auf dem Loadout-Bildschirm sehen, nicht im Gepäck. Nachbildungen von Waffen und Sprengstoffen, egal wie cool oder sammelwürdig sie sind, sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
In den Kommentaren kommt der Humor jedoch nicht so gut an, weil viele Nutzer den Sinn dahinter infrage stellen, ein Kinderspielzeug zu konfiszieren. Ob dem CoD-Fan weitere Konsequenzen drohten, ist nicht bekannt.
Die Controller aus diesem Trailer könnte man gut in der Affenbomben-Halterung platzieren:
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Wie sieht es in Deutschland aus?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft oder dem Deutschen Zoll darüber zu informieren, was ihr im Handgepäck oder aufgebenden Gepäck mitführen dürft.
Wichtig: Selbst, wenn ihr mit einem Gegenstand in Deutschland ins Flugzeug steigen dürft, bedeutet das nicht automatisch, dass die Einführung in das Land eures Reiseziels erlaubt ist. Informiert euch daher unbedingt über die Einreisebestimmungen des Zielflughafens.
Ein Blick auf die Informationsseite einer Fluggesellschaft wie beispielsweise der Lufthansa zeigt, dass die Regelungen in Deutschland etwas lockerer sind.
Im Handgepäck sind neben selbstverständlich echten Waffen auch deren Nachbildungen oder Spielzeugvarianten verboten. Replika, Attrappen und Ähnliches dürfen jedoch mit dem Gepäck aufgegeben werden - auch hier aber nochmals der Hinweis, sich im Vorfeld genau zu informieren.
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