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Conni schickt doch keine Abmahnung: Carlsen-Verlag räumt Missverständnisse aus dem Weg

Conni-Memes erobern das Netz – doch der Carlsen-Verlag zieht juristische Grenzen und warnt vor teuren Folgen in bestimmten Fällen.

Conni mobilisiert jetzt ihre Anwälte. (Bild: Carlsen Verlag Pixabay) Conni mobilisiert jetzt ihre Anwälte. (Bild: Carlsen Verlag / Pixabay)

Update vom 11.07.2025, 20:55: Wir haben den Artikel um die Stellungnahme des Carlsen-Verlags aktualisiert.

Sie sah nie wie eine Rebellin aus: blondes Haar, rotes Ringelshirt, stets artig lächelnd. Doch seit Monaten zeigt Kinderbuch-Star Conni in KI-generierten Memes auf TikTok, Reddit und Instagram eine andere Seite: »Conni macht Kohle auf OnlyFans«, »Conni erschießt einen Wels« oder »Conni und die Jungs ziehen dir dein iPhone im Park ab« heißen die neuen Abenteuer.

Jetzt aber reagiert der Hamburger Carlsen-Verlag, droht mit Unterlassung und Klage – und plötzlich steht die Netzgemeinde vor der Frage: Was darf man mit Deutschlands bravster Kinderbuchheldin wirklich alles machen?

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Was der Verlag wirklich sagt

Carlsen veröffentlichte Ende Juni ein eigenes »FAQ Conni-Memes«-PDF. Daraus sticht vor allem ein Satz hervor: »Für keines der im Umlauf befindlichen Conni-Memes liegt eine Genehmigung oder Freigabe des Verlages vor«. Zugleich heißt es:

FrageVerlagspostion laut PDFKonsequenz
Kann ich vom Verlag eine Genehmigung zur Erstellung von Conni-Memes erhalten?»Nein«Alle Memes formell unautorisiert
Kommerzielle Nutzung erlaubt?NeinMarken- & Titelrecht greift
Gegen wen wird vorgegangen?»Menschenverachtende, rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Verwendungen«Abmahnung, ggf. Klage

Damit schreibt Carlsen das auf, was für viele Marken weltweit gilt: Memes sind keine vom Markeninhaber genehmigten Kreationen. Oftmals werden sie aber geduldet, insofern sie nicht im Zusammenhang mit problematischen Inhalten stehen.

Video starten 10:09 The Office: Hier sind 10 Minuten mit den besten Memes aus der Kult-Serie

Paragraf 51a UrhG – was gilt wirklich?

Wenn es um Memes wie die aktuellen Conni-Kreationen geht, fällt immer wieder ein Begriff: der »Meme-Paragraf« – offiziell §51a UrhG. Der Paragraf erlaubt es, urheberrechtlich geschützte Werke wie Buchcover, Illustrationen oder Songs nachzustellen und zu verbreiten, wenn das Ziel eine Parodie, Karikatur oder ein Pastiche ist. Das klingt nach Freifahrtschein, ist aber wesentlich komplexer, als es scheint.

Das Gesetz definiert nämlich nicht, wann ein Werk eine Parodie, Karikatur oder ein Pastriche ist - und wann nicht. Dadurch wird viel Spielraum gelassen, über den sich Rechtsanwälte hervorragend streiten können.

Für Memes bedeutet das Folgendes: Wenn ihr ein solches Meme erstellt und verbreitet, lauft ihr Gefahr, Post von einer Anwaltskanzlei zu bekommen. Ihr habt dann in der Regel die Möglichkeit, den Forderungen Folge zu leisten und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie etwaige Kosten zu zahlen, oder ihr sucht euch rechtlichen Beistand und versucht zu beweisen, dass dieses Meme unter §51a UrhG fällt.

Letzteres bedeutet aber nicht automatisch, dass für euch keine Kosten entstehen. Etwa würdet ihr bei einer außergerichtlichen Einigung in der Regel eure eigenen Anwaltskosten tragen müssen. Außerdem ist es ungewiss, ob Carlsen wirklich nur gegen Memes mit denen im PDF angegebenen Inhalten vorgeht oder irgendwann auch andere Memes löschen lässt oder gar abmahnt.

Kurzum: Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zwei unterschiedliche Dinge. Ob ihr das Risiko eingehen wollt, um eines dieser Memes zu erstellen oder zu posten, müsst ihr natürlich für euch selbst entscheiden.

Das alles gilt übrigens auch, wenn ihr es nicht auf Social Media postet, sondern nur Freunden schickt. Hier ist es aber logischerweise weitaus weniger wahrscheinlich, dass jemand eure Memekunst findet und abmahnt. Wenn auch nicht ausgeschlossen.

Carlsen meldet sich erneut mit einer Stellungnahme

Nachdem das PDF zum Umgang mit Conni-Memes durch die Medien gegangen war, sammelte sich im Netz einiges an Unverständnis und zum Teil auch Missmut an. Jetzt postet der Kinderbuchverlag nochmals auf Social Media eine Stellungnahme, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen:

Link zum Instagram-Inhalt

Des Weiteren postet der Verlag in den Kommentaren:

🎀 Missverständnis 2: "Carlsen will sich an den Urheberrechtsverletzungen bereichern!"

Klares Nein. Im Zentrum unseres Interesses stehen die Rechte der Urheber*innen und die damit verbundenen Marken- und Titelrechte. Der Schutz dieser Rechte sichert die Lebensgrundlagen der Kreativen und aller, die an der Veröffentlichung ihrer Werke mitarbeiten. Unser Auftrag als Verlag ist es, die Rechte der Urheber*innen zu schützen und diesen Schutz durchzusetzen – diesen Auftrag nehmen wir gerade auch angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich der KI-Technik und den damit verbundenen urheberrechtlichen Fragen besonders ernst.

🎀 Missverständnis 3: "Carlsen missachtet das Recht auf Satire und künstlerische Freiheit!"

Conni-Memes gibt es bereits seit vielen Jahren. Uns freut es, dass die Figur Conni so bekannt und beliebt ist, dass sie sehr viele Menschen zu verspielten und lustigen Beiträgen im Internet inspiriert. Doch auch vor diesem Hintergrund gelten klare Regeln, die wir in den vorigen Abschnitten dargestellt haben und die gut nachvollziehbar sind, wenn man sich mal in die Lage der Urheber*innen versetzt.

Wir hoffen, dass wir damit zum Verständnis beitragen können, und wünschen euch weiterhin viel Freude mit der Welt von Conni. 🙂♥️

Illustration: Janina Görrissen mit Marc Rueda

Demzufolge ist die im PDF stehende Formulierung Geht der Verlag gegen Verstöße gegen das Urheber-, Marken- oder Titelrecht vor? Ja. nicht als Androhung einer Klage, sondern als Hinweis zu verstehen, dass Carlsen die betreffenden Memes löschen lassen will. Das funktioniert in der Regel über die Meldefunktion bei der jeweiligen Social-Media-Plattform.

Weiterhin stellt der Verlag klar, dass eine kommerzielle Nutzung aufgrund des Urheberrechts und des Markenschutzes nicht möglich sei. Bisher sei ein gerichtliches Vorgehen noch nicht erforderlich gewesen. Dies impliziert aber auch, dass der Verlag sich vorbehält, bei Nichtbeachtung dieser Regel gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Hier stünde der Schutz der Lebensgrundlagen der Kreativen und aller, die an der Veröffentlichung ihrer Werke mitarbeiten, im Vordergrund.

Erst Empörung, jetzt Beifall

Die Reaktion auf das Statement fällt auf Instagram sowie Facebook äußerst positiv aus. Viele Leserinnen und Leser loben Carlsen für die Aufklärung der Missverständnisse und die Besonnenheit. Andere warnen aber auch vor dem sogenannten Streisand-Effekt, bei dem der Versuch, unliebsame Inhalte einzudämmen, genau das Gegenteil passiert.

Wie seht ihr das? War die Aufklärung des Verlages eine gute Entscheidung? Und was sagt ihr zu der ganzen Sache? Schreibt es uns doch in die Kommentare.

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