Nach Informationen des Bieler Tagblatts hat die Schweiz, die bereits im Handel geltenden Alterskontrollen nun auch auf den Onlineversand-Handel ausgeweitet. Demnach dürfen Spiele, die eine Altersklassifizierung von 16 bzw. 18 Jahren haben, nur noch gegen einen amtlichen Ausweis, Kreditkarte oder eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten verkauft werden. Schüler- oder andere Ausweise werden hingegen nicht mehr akzeptiert. Der mögliche Haken an der Sache: Die Umsetzung wird nicht gesetzlich, sondern über einen Verhaltenskodex, dem so genannten Code of Conduct, geregelt.
Dieser Verhaltenskodex geht auf das Jahr 2006 zurück, als sich die Schweizer Spiele-Branche auf eine freiwillige Beschränkung hinsichtlich Vermarktung und Verkauf von Computer- und Videospielen einigte. Mittlerweile haben sich 95% aller Schweizer Händler dem Code of Conduct angeschlossen.
Die Aufsicht über die Einhaltung des Kodex obliegt dem in der Schweiz zuständigen PEGI-Ausschuss (Pan-European Game Information)). Dieser hatte vor kurzem bereits erste Sanktionen gegen Händler eingeleitet, die die Jugendschutzmaßnahmen vernachlässigten. So wurde beispielsweise ein Lieferstopp gegen die amerikanische Kette Toys R Us verhängt.
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