Spielen mit einem hohen Gewaltanteil geht es jetzt vermutlich auch in der Schweiz an den Kragen. Vor einer Woche hat die große Kammer des Schweizer Parlaments, der Nationalrat, zwei Gesetzesvorlagen angenommen, die sich mit Spielen beschäftigen. Am wichtigsten ist dabei eine Motion der SP-Nationalrätin Evi Allemann. Darin wird ein Herstellungs- und Verbreitungs-Verbot von »elektronischen Computerspielen« verlangt, »bei denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen«. CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener kümmert sich in seiner Motion um den Jugendschutz. In dieser Gesetzesvorlage wird der Verkauf gewaltbeherrschter Spiele an Kinder und Jugendliche verboten.
Zum Hintergrund: In der Schweiz gibt es bislang weder ein Prüfungsgremium für Spiele noch umfassende Jugendschutzbestimmungen. Bevor diese beiden Motionen vom Bundesrat zum Gesetz gemacht werden können, muss allerdings noch die kleine Kammer, der Ständerat, zustimmen. Dort liegt auch schon eine Standesinitiative aus dem St. Gallen vor, in der eine Prüfstelle für Computerspiele und ein Verbot sogenannter Killerspiele gefordert wurde. Eine ähnliche Initiative kam bereits aus Bern.
Im Artikel 135 des Schweizer Strafgesetzbuches ist bereits ein Verbot von Gewaltdarstellungen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere enthalten, festgeschrieben. Der Bundesrat möchte deswegen kein Gesetz, das gewaltbeherrschte Spiele für Erwachsene verbietet. Allerdings hält der Bundesrat eine Verschärfung des Jugendschutzes durchaus für sinnvoll.
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