Ein Gerichtsurteil des Berner Strafgerichts sorgt für Wirbel in der Schweizer Presse: So hat eine Richterin dort eine Klage für ein Verbot des Actionspiels Stranglehold abgewiesen. Der Kläger, SP-Grossrat Roland Näf, forderte ein Verkaufsverbot da der Titel gegen Art. 135 des Schweizerischen Gesetzbuchs verstoßen soll. Dies berichtet die Online-Präsenz des Tagesanzeigers.
Die Begründung der Richterin für die Abweisung der Klage ist, dass in Stranglehold zwar das Töten von Verbrechern der einzige Spielinhalt ist, dieses aber nicht besonders »grausam oder eindringlich« in Szene gesetzt ist. »Die Würde des Menschen wird nicht verletzt«.
Für Roland Näf und Parteikollegin Bea Heim kommt das Urteil wenig überraschend. Trotzdem versuchen die Politiker weiter gegen gewaltverherrlichende Computerspiele vorzugehen, sehen aber ein totales Verbot wegen unkontrollierbaren illegalen Vertriebswegen über das Internet als wenig sinnvoll. Vielmehr würden Heim und Näf eine verbindliche Altersfreigabe aller gewalthaltigen Spiele ab 18 Jahren begrüßen, anders als in Deutschland ist diese in der Schweiz nicht gesetzlich festgelegt. Trotz weiterer Vorstöße zu einer gesetzlichen Regelung der Altersfreigabe auf Bundesebene sieht der Schweizer Bundesrat bislang keinen Handlungsbedarf und hat beantragt die Anträge abzulehnen.
In Deutschland ist die in der Schweiz erhältliche internationale Fassung von Stranglehold durch die BPjM indiziert worden. Eine entschärfte Deutsche Version ohne Bluteffekte und Ragdoll-Animationen wird hingegen weiterhin an Erwachsene verkauft. In der spielbaren Fortsetzung des Actionfilms »Hard Boiled« von John Woo schießt sich der von Schauspieler Chow Yun-Fat dargestellte Polizist Inspector »Tequila« Yuen durch Verbrecherhorden um seine Entführte Ex-Frau und Tochter zu retten.
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