Kontenbindung und Weiterverkaufsverbot - ...sind rechtens, laut Bundesgerichtshof

Die Rechtsanwältin Janine Smitkewitz über die Hintergründe und Konsequenzen der »Steam-Entscheidung«

Janine Smitkiewicz ist Partnerin der Kanzlei Auer & Smitkiewicz, Partnerschaft von Rechtsanwälten in München. Janine Smitkiewicz ist Partnerin der Kanzlei Auer & Smitkiewicz, Partnerschaft von Rechtsanwälten in München.

Die Bindung von Videospielen an Benutzerkonten und ein damit einhergehendes Verbot des Weiterverkaufs durch den Hersteller ist in Deutschland legal. Das bestätigte der Bundesgerichtshof am 11.02.2010 in einer Grundsatzentscheidung, die als sogennante »Steam-Entscheidung« bekannt wurde.

Jetzt hat das Gericht den Volltext des Urteils veröffentlicht, in dem auf die genauen Gründe der Rechtssprechung eingegangen wird.

Auslöser des Rechtsstreits war das Spiel Half-Life 2, das auch in der Ladenverkaufsversion über das Internet (genauer: über Steam) aktiviert werden muss. Hierfür wird der Spieler gezwungen bei Steam ein Konto anlegen.
In den AGB fand der Nutzer dann eine Klausel, die besagt, dass dieses Konto weder verkauft noch anderweitig weitergegeben werden darf. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..

Die Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz schreibt auf makinggames.de über die Hintergründe und Konsequenzen dieser Entscheidung.



» "Steam-Entscheidung: Weiterveräußerungsverbot in Onlinespiel-AGBs zulässig" auf makinggames.de lesen

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