Wann liegt kein Rechtsverstoß vor?
Die Grenze, wann ein Rechtsverstoß vorliegt, ist in vielen Fällen fließend. Entscheidend ist vor allem die Umsetzung besonderer Merkmale der Schöpfung. Tobias sagt dazu:
»Eine Verletzung liegt nur dann nicht vor, wenn keine schutzfähigen Merkmale übernommen wurden, sondern lediglich eine abstrakte Idee. Abstrakte Ideen sind nämlich nicht über das Urheberrecht schutzfähig. Greift ein Set nur ein allgemeines Motiv auf, ohne die konkreten kreativen Züge des Vorbilds zu kopieren, kann es zulässig sein.«
Als Beispiel greift Tobias die eingangs erwähnte Schlacht von Hoth auf. Gäbe es etwa eine generische Weltraumbasis auf einem Eisplaneten, wäre das möglicherweise eine freie Inspiration. Doch kommen dann die markanten Luftgleiter und die laufenden Angriffstransporter dazu, sieht es anders aus und mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Weiter könnten Kopien in manchen Fällen als Parodie, satirischer Kommentar oder als künstlerisches Zitat gerechtfertigt werden. Im Falle von Klemmbaustein-Sets, die nichts weiter darstellen als die Kopie und die in erster Linie dem Konsum dienen, ist das jedoch nicht der Fall.
In der Vergangenheit hat sich Lego mehrmals mit anderen Händlern angelegt, die mutmaßlich die Rechte des dänischen Klemmbausteinherstellers verletzt haben. Unseren ausführlichen Artikel dazu findet ihr hier:
Wie realistisch ist eine Rechtsdurchsetzung durch die Rechteinhaber in Deutschland oder der EU?
»Gegen Unternehmen, die in Deutschland sitzen, ist die Rechtsdurchsetzung grundsätzlich kein Problem«, sagt Tobias. »Auch wenn die Rechteinhaber wie Disney & Co. im Ausland ansässig sind. Sie könnten zivilrechtlich eine Unterlassung und Schadensersatz verlangen und einstweilige Verfügungen erwirken, um den Vertrieb der fraglichen Sets zu stoppen.«
Welche Konsequenzen drohen? Tobias erklärt, dass es neben einem erzwungenen Verkaufsstopp für betroffene Händler ziemlich teuer werden kann. Beispielsweise können die Rechteinhaber verlangen, dass ihnen das, was sie als Lizenzgebühr verlangt hätten, als Schadensersatz gezahlt wird.
In der Praxis kann es durch Einigungen aber auch anders laufen. Kunden bekommen das unter Umständen gar nicht mit:
»In der Praxis läuft es oft so, dass man als Rechteinhaber abmahnt und sich dann über eine Schadensersatzsumme einigt. Im Gegenzug bekommt der Abgemahnte oft eine Abverkaufsfrist und kann den Bestand noch abverkaufen.«
Viele Unternehmen betreiben schon seit einigen Jahren regelmäßig potenzielle Urheberrechtsverletzungen. In diesen Fällen ist daher nicht davon auszugehen, dass es zu einer Abmahnung gekommen ist. Aber warum ist das so?
0:48
Es gibt viele Bagger von Lego Technic, aber nur einen mit dem Volvo Logo: Der EC500 Hybrid
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.