Making Games News-Flash - Neuseeland will die Unschuldsvermutung bei Filesharern abschaffen

In Neuseeland kündigt sich eine Grundsatzentscheidung an, nach der Filesharer auch ohne Beweise ihrer Schuld bestraft werden dürfen.

Im Kampf gegen Filesharer und Software-Piraten möchte Neuseeland die Unschuldsvermutung abschaffen. Dies geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf hervor. Demzufolge plant die Regierung spezielle Copyright-Tribunale, die nach einer erfolgten Abmahnung automatisch davon ausgehen, dass ein Rechtsbruch stattgefunden hat.

Hat ein Beklagter mehrere dieser Abmahnungen erhalten, kann das Tribunal Strafen von bis zu 15.000 Neuseeland-Dollar verhängen – ohne dem Angeklagten eine Schuld nachweisen zu müssen. Lediglich wenn ein Beschuldigter »stichhaltige Gründe« gegen die Abmahnung vorweisen kann, muss der Kläger Beweise für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung vorlegen.

Durch die geplanten Änderungen sollen P2P-Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. Dabei erweisen sich viele Klagen in dem herkömmlichen Vorgehen als gegenstandslos. Ein Kenner des neuseeländischen Rechtssystems zeigte zum Beispiel, dass in fast einem Drittel der Verfahren die Kläger nicht einmal nachweisen konnten, dass sie die rechtmäßigen Inhaber der angemahnten Urheberrechte und die vermeintlichen Rechte durch das neuseeländische Gesetz geschützt sind.

Für Unternehmen, Universitäten und andere Einrichtungen, in denen viele Individuen Zugang zum Internet haben, birgt der Entwurf besondere Gefahren. Das neuseeländische Parlament möchte aber auch hier keine Ausnahmen zulassen: »Wir haben sorgsam geprüft, ob wir etwa für Bibliotheken oder Universitäten Ausnahmen schaffen und als Verteidigung gelten lassen sollten, dass sie keine Kontrolle über einen Delinquenten haben. Wir haben diesen Ansatz zurückgewiesen.«




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