Aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) soll in Zukunft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) werden. Das Bundeskabinett hat dem Vorschlag der Neuregelung zugestimmt, der von Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vorgelegt wurde. Jetzt muss das Parlament noch den Gesetzentwurf absegnen. Das kann im Regelfall mehrere Monate dauern. Wird der Entwurf unverändert zum Gesetz, werden bald auch Computerspiele mit einer bindenden Altersbeschränkung versehen, so wie es bei Filmen schon längst der Fall ist. Außerdem dürfte die Behörde Medien ohne Antrag indizieren.
»Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen. Mit der heute im Kabinett behandelten Jugendschutz-Neuregelung wird er deutlich verbessert«, so die Bundesministerin.
Die offizielle Pressemitteilung zur Neuregelung finden Sie hier.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.