Neuregelung des Jugendschutzes

Aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) soll in Zukunft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) werden. Das Bundeskabinett hat dem Vorschlag der Neuregelung zugestimmt, der von Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vorgelegt wurde. Jetzt muss das Parlament noch den Gesetzentwurf absegnen. Das kann im Regelfall mehrere Monate dauern. Wird der Entwurf unverändert zum Gesetz, werden bald auch Computerspiele mit einer bindenden Altersbeschränkung versehen, so wie es bei Filmen schon längst der Fall ist. Außerdem dürfte die Behörde Medien ohne Antrag indizieren.
»Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen. Mit der heute im Kabinett behandelten Jugendschutz-Neuregelung wird er deutlich verbessert«, so die Bundesministerin.

Die offizielle Pressemitteilung zur Neuregelung finden Sie hier.

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