Gestern Nachmittag haben wir über eine einstweilige Verfügung berichtet, die die GEMA gegen den Webhoster Rapidshare erwirkt hat. Mittlerweile hat sich das Unternehmen offiziell zu Wort gemeldet - und zeigt sich äußerst entschlossen.
Laut Rapidshare sei die einstweilige Verfügung auf Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen worden, eine mündliche Anhörung, bei der auch Vertreter von Rapidshare zu Wort hätten kommen können, habe demnach nicht stattgefunden. Daher zeigt sich das Unternehmen zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung erreichen zu können.
"Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen – dabei findet eine solche öffentliche Zugänglichmachung durch uns überhaupt nicht statt", so der Geschäftsführer des Schweizer Webhosters, Bobby Chang. "Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen", so Chang. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als die sonstigen Webhosting-Provider."
Rapidshare werde laut Chang Rechtsmittel gegen diese "Fehlentscheidung" einlegen, unter anderem auch, um "wieder Rechtssicherheit für Webhosting-Provider herzustellen". Ein Ende für Rapidshare bedeute diese Entscheidung nicht. "Die Webhosting-Branche wird sich mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen", so Chang.
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