Einem 32-jährigen Aschaffenburger konnte jetzt vor Gericht das unerlaubte Vervielfältigen und Verwerten von insgesamt 74 Computerspielen sowie 27 Computerprogrammen nachgewiesen werden. Als Strafe hat das Amtsgericht Würzburg eine Geldstrafe in Höhe seines halben Jahresnettoeinkommens oder ersatzweise 200 Tage Haft beschlossen. Außerdem verlangte der Richter, dass der Hauptrechner des Angeklagten, ein Notebook sowie zahlreiche Datenträger eingezogen werden.
Die Kriminalpolizei beschlagnahmte die Computer während einer Hausdurchsuchung Anfang des Jahres. Die gab die Rechner an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) für eine Untersuchung weiter. Der Beschuldigte hatte ein offensichtlich prall gefülltes Downloadverzeichnis des Filesharingprogramms eMule, weswegen die GVU dann Strafanzeige stellte. Da die Staatsanwaltschaft ein berechtigtes öffentliches Interesse in diesem Fall sah, kam es schließlich im September zur Strafverfolgung.
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