Valve - Steam-Betreiber von Verbraucherzentrale abgemahnt

Der Steam-Betreiber Valve wurde in Deutschland vom Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Sind die AGBs von Steam nach neuer EU-Rechtsprechung wettbewerbswidrig? Sind die AGBs von Steam nach neuer EU-Rechtsprechung wettbewerbswidrig?

Valve, der Betreiber der Online-Plattform Steam hat unliebsame Post vom Verbraucherzentrale Bundesverband bekommen. Das Schreiben enthält eine Abmahnung und fordert eine Unterlassungserklärung.

Der VzBv sieht die Geschäftsbedingungen der Online-Verkaufsplattform Steam besonders in zwei Punkten als Wettbewerbswidrig:

  1. Für viele Spiele besteht mittlerweile ein Zwang zur Nutzung von Steam und damit zur Anlegung eines Online-Accounts auf der Plattform. Diese ändert aber regelmäßig ihre Nutzungsbedingungen, so auch im August 2012. Spieler können die geänderten Nutzungsbedingungen zwar ablehnen, haben damit aber keinen Zugriff auf ihren Steam-Account mehr und können die damit verknüpften Spiele nicht mehr nutzen. Das sei laut Auffassung des VzBv nicht zulässig. »Auch Spielehersteller können ihren Nutzern nicht einfach ihre Bedingungen aufzwingen«, so der Verband.
  2. Spiele können nicht weiter verkauft werden. Nutzer registrieren ihren Produktcode bei einem Steam Account. Das geht nur einmalig – danach kann der Produktcode bei keinem anderen Account registriert werden. Wer also ein Spiel verkaufen will, müsste auch den Steam-Account weiter verkaufen, an den das Spiel gebunden ist, damit der Käufer den Titel überhaupt nutzen kann. Der Verkauf oder die Weitergabe von Steam-Accounts ist nach Valves allgemeinen Geschäftsbedingungen aber untersagt. Das sei laut Auffassung des VzBv ein klarer Wettbewerbsverstoß.

Anfang 2010 hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil die Steam-Geschäftspraxis für rechtens erklärt mit der Begründung, dass Nutzer vorher über diesen Umstand informiert wären und damit frei entscheiden könnten das Produkt trotzdem zu kaufen - oder eben nicht.

Der VzBv beruft sich jetzt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2012, nach dessen Auffassung gebrauchte Software generell immer weiterverkauft werden darf. Im Umkehrschluss verpflichte das die Händler dazu, den Nutzern dieses Recht auch zu ermöglichen. Genau dagegen verstoße Valve mit seinen Geschäftsbedingungen aber.

Der Steam-Betreiber hat nun bis zum 26. September 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

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