Balkonkraftwerke (amtsdeutsch: Steckersolargeräte) sind wohl eine der erfolgreichsten Technologien der vergangenen Jahre: Von so-gut-wie-Null auf über eine Million korrekt angemeldeter Geräte in nur wenigen Jahren – das ist alleine schon beeindruckend.
Die Dunkelziffer nicht angemeldeter Balkonkraftwerke liegt aber laut Schätzungen noch einmal mindestens doppelt so hoch.
Dabei war es nicht immer einfach, als Mieter ein Balkonkraftwerk vom Vermieter erlaubt zu bekommen. Die Sorge, dass die Immobilie sich durch fehlerhaft eingespeisten Strom in Rauch auflöst, stammt zwar oft aus Unwissen und falschem Bauchgefühl, gerade bei älteren Strominstallationen ist ein wenig Vorsicht aber tatsächlich geboten.
Sicherheit durch Normen – und ein altes Problem
Sicherheit versprechen im durchnormierten Deutschland Verbände wie der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) durch Produktnormen. Und genau hier hatten Balkonkraftwerke bislang ein Problem: Ausgerechnet der Einsatz an einem normalen Haushaltsstromanschluss per Schutzkontaktstecker (Schuko) war nicht erlaubt.
Für viele Vermieter war das ein guter Grund, Balkonkraftwerkswünsche kategorisch abzulehnen. Auch wenn das Solarpaket 1 der letzten Regierung schon einige Vereinfachungen für Balkonkraftwerke gebracht hat und viele Ablehnungsgründe nichtig wurden, der Schukostecker blieb ein Problem.
Natürlich gab es immer die Alternative, das Balkonkraftwerk mit einer Einspeisesteckdose zu nutzen. Allerdings ist dafür ein Elektriker nötig, der die in letzter Zeit so angenehm niedrigen Preise für die Hardware stark erhöhen würde.
Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95
In der jetzt neu verabschiedeten Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist der Schuko-Stecker nun offiziell erwähnt. Das bedeutet für Verbraucher und Händler Rechtssicherheit. Alle Änderungen könnt ihr beim VDE selbst nachlesen, allerdings kostet der Zugriff auf das Dokument mit fast 80 Euro nicht wenig Geld.
Zusammengefasst: Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erlaubt den Anschluss von Steckersolargeräten mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt durch einen Schuko-Stecker auch ohne, dass ein Elektriker hinzugezogen werden muss. Allerdings gibt es dafür Einschränkungen.
Der Schuko-Stecker ist nämlich nur dann zulässig, wenn die an den Wechselrichter angeschlossenen Solarpanels maximal 960 Watt Peakleistung erbringen können. Die im Solarpaket 1 beschlossene Modul-Peakleistung von 2.000 Watt findet sich ebenfalls wieder – aber ohne den Schuko-Stecker zu erlauben.
Bei einer Modul-Peakleistung von mehr als 960 bis maximal 2.000 Watt wird eine Einspeisesteckdose mit entsprechendem Stecker vorgeschrieben, der Hersteller Wieland ist da wohl der bekannteste Anbieter. Eine solche Anlage mit mehr als 960 Watt Modulleistung muss dann auch von einem Elektriker angeschlossen und angemeldet werden.
Anlagen mit mehr als 2.000 Watt an Solarmodulen fallen nicht mehr unter den Begriff der Balkonsolaranlagen beziehungsweise Steckersolargeräte, dabei handelt es sich um vollwertige Photovoltaikanlagen mit all ihren Rechten und vor allem Pflichten.
Die VDE argumentiert die 960-Watt-Grenze so: Bei höherer Panel-Peak-Leistung läuft der Wechselrichter öfter und länger mit voller Leistung und das könnte Probleme bereiten. Sonderlich sinnvoll erscheint diese Einschränkung aber nicht zu sein, ganz im Gegenteil.
Noch ohne Norm: Balkonkraftwerke mit Akku
Wichtig zu wissen: Für die immer beliebteren Balkonkraftwerke mit Akku gelten diese Regeln nicht, hier folgt noch eine später erscheinende Prüfnorm.
Auch wenn die Norm den Schuko-Stecker erst jetzt berücksichtigt, war er zuletzt zumindest geduldet - aber trotzdem nicht selten ein Ablehnungsgrund fürs Balkonkraftwerk.
Sinnvoll sind Normen wie die des VDE durchaus, die aktuelle Ausführung darf an der einen oder anderen Stelle aber sicher kritisiert werden. Beispielsweise gibt es immer mehr Solarmodule mit 500 Watt auf dem Markt, zwei davon an einem Wechselrichter wären aber schon nicht mehr erlaubt.
Was für viele Nutzende wohl bedeutet: Dann halt keine Anmeldung? Aber das kann ja auch nicht das sein, was die Gremien des VDE sich vorstellen. Gerade bei älteren Elektroinstallationen kann es ja tatsächlich zu Problemen kommen.
Sollte es dann doch zum Brandfall kommen, werden die Versicherungen sehr genau hinschauen, ob die VDE-Norm eingehalten wurde.
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