Steam & Co.: Wie sich die neuen Verbraucherrechte auf den Spielekauf auswirken könnten

Im Januar 2022 werden in Deutschland neue Gewährleistungsrechte für digitale Produkte wirksam. Was bedeutet das für den Kauf von Spielen?

Wer kennt es nicht: Man hat sich auf ein Spiel gefreut, die Trailer gesehen, es gleich zur Veröffentlichung gekauft – und dann ist es so gar nicht das, was man erwartet hat. Noch ärgerlicher wird es, wenn die Entwickler zunächst Features versprochen haben, die sie dann gar nicht liefern oder das Spiel schwerwiegende technische Probleme aufweist.

Im schlimmsten Fall können Betroffene immerhin Gewährleistungsrechte geltend machen: Weist das Produkt einen schwerwiegenden Mangel auf, könnt ihr es innerhalb von zwei Jahren möglicherweise zurückgeben oder den Kaufpreis mindern. Wann genau aber ein solcher Mangel bei Spiele-Software vorliegt, ist oft unklar und muss im Einzelfall entschieden werden.

Diese Einordnung wird jedoch in Zukunft erleichtert. Seit Januar 2022 werden digitale Inhalte und Dienstleistungen als eigene Kategorien im deutschen Verbraucherschutzrecht geführt. Außerdem gelten neue Regeln bei der Gewährleistung solcher Produkte.

Welche spannenden Entwicklungen das neue Spieleljahr außerdem noch bereithalten könnte, verrät euch Heiko mit seinen gewagten Prognosen für 2022:

Was sich durch die neuen Vorgaben ändert und wie das euch betrifft, erklären wir in diesem Artikel. Um eine möglichst fundierte Einschätzung geben zu können, haben wir zwei Experten zu diesem Thema befragt:

Unsere Experten

Dietlinde Bleh ist Referentin im Team Recht und Handel für den Geschäftsbereich Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V.. Eine der Schwerpunkte ihrer Tätigkeit ist das Verbrauchervertragsrecht.

Kai Bodensiek ist Rechtsanwalt und Partner in der Medienkanzlei Brehm & v. Moers. Spezialisiert ist er auf die Beratung von Publishern und Entwicklern von Computerspielen in Fragen des Vertrags- und Lizenzrechts, des Urheber- und Wettbewerbsrechts und des Gesellschaftsrechts.

Was ist neu?

Kai Bodensiek betont, dass Gewährleistungsrechte grundsätzlich auch vor 2022 bereits für Software wie Videospiele geltend gemacht werden konnten. Neu sei allerdings, dass bei den entsprechenden Vorschriften erstmals digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen als Begriffe und eigene Vertragskategorien eingeführt wurden.

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