Jugendschutz und Alterseinstufung - Hans-Bredow-Institut: Mehr Transparenz bei USK gefordert

Die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Studie über die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) fordert mehr Transparenz bei der Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielspielen in Deutschland. Grundsätzlich stellt das Hamburger Hans-Bredow-Institut dem jetzigen System jedoch ein positives Zeugnis aus: »Die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Jugendmedienschutz im Bereich der Video- und Computerspiele sind durch die Gesetzesreform von 2003 grundsätzlich verbessert worden«.

Die größte Kritik richtet sich an die Nachvollziehbarkeit der Alterskennzeichnungen, der Gutachten und der Zusammenarbeit zwischen Industrie und staatlichen Behörden. So schlägt das Institut vor, dass die Bewertungskritieren der USK und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) transparenter dargestellt werden. Im Bereich der Indizierung sollte die USK und die BPjM noch systematischer zusammenarbeiten, als das bisher der Fall ist.

Ebenfalls bemängelt wird die Alterskennzeichnung auf den Spielepackungen selbst. Es sei für die Käufer, zum Beispiel die Eltern, nicht immer klar, wer die Einstufung vergibt und welche rechtliche Bindung diese habe. Zudem sorge der zusätzliche Aufdruck der europäischen PEGI-Einstufung für Verwirrung, da das PEGI-Rating oft niedrigere Altersempfehlungen als das USK-Siegel angibt.

Mehr Nachkontrolle

Den größten Schwachpunkt beim derzeitigen Jugendmedienschutz sehen die Forscher jedoch bei der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hier seien die Länder mit den Ordnungs- und Gewerbeämtern sowie Polizei, Staatsanwälte und Richter gefragt. So sollten den Ordnungsbehörden Testkäufe erlaubt werden; bisher gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür. Zudem fehle eine zentrale Anlaufstelle, wo eine Übersicht der Kontrollmöglichkeiten und -Instanzen zu finden sei. Eine verstärkte Kooperation sowie mehr Transparenz bei den staatlichen Stellen sei wünschenswert, heißt es in dem Bericht.

Eine klare Absage erteilt die Studie den Forderungen nach einer Verschärfung des Gewaltdarstellungsparagraphen§131 StGB sowie generellen Verboten, wie sie verschiedene Innenminister von CSU und CDU in der Vergangenheit gefordert hatten. Der Paragraph sei bereits jetzt auf Computer- und Videospiele anwendbar: »Ein Totalverbot würde auch erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern die Inhalte vorenthalten und in die Rechte der Hersteller eingreifen. Auch Spiele sind nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Kommunikationsinhalte«, so eines der Ergebnisse der Studie. »Die Evaluation hat jedenfalls keinen Hinweis darauf erbracht, dass hier eine Regelungslücke vorliegt.«

Die Studie als Download

Die Studie ist insgesamt 177 Seiten lang und kann von der Webseite des Hans-Bredow-Instituts als PDF-Doukument heruntergeladen werden. In ihr wird nicht nur die Wirksamkeit des Jugendmedienschutzes in Deutschland analysiert, sondern sie gibt auch einen umfassenden Überblick über den Spielemarkt, das Nutzerverhalten von Kindern und Jugendlichen sowie die bekannte Medienwirkungsforschung. Der Bereich Computer- und Videospiele ist dabei nur ein Teil einer größer angelegten Untersuchung, die in den nächsten Monaten vollständig vorgelegt werden soll. Positiver Nebeneffekt der Studie ist die klare Aufzeigung der Verbreitung von Spielen in Deutschland. Der Bericht wartet mit kontreten Zahlen und Trends auf, die Computer- und Videospiele ganz klar als Massenmedium darstellen. Daher empfehlen die Forscher auch eine sachlichere Debatte zu dem gesamten Thema des Jugendmedienschutzes.

Der Branchenverband Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) hatte am gestrigen Mittwoch bereits in Vorgriff auf die Studie eine Umstrukturierung der USK angekündigt. Der bisherige Träger, der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit, soll demnach durch den BIU ausgetauscht werden. Zudem wurde mehr Transparenz bei der Vergabe der Alterskennzeichnungen versprochen. Nun liegt es am Familienministerium sowie den für den Jugendmedienschutz zuständigen Ländern, die Empfehlungen und Analysen des Hans-Bredow-Institutes umzusetzen. Bisher steht eine Stellungnahme von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch aus.

SPD: Verbote sind der falsche Weg

Die Bundestagsfraktion der SPD hat auf ihrer Webseite eine erste Stellungnahme zu der Studie veröffentlicht. Die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien Monika Griefahn schreibt: »Wir hoffen, dass das Gutachten die negative Diskussion der letzten Monate, mit der beinahe alle Computerspiele und deren Nutzer diskreditiert wurden, wieder versachlichen kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass mit negativen Vorurteilen eine lebendige Kulturszene und eine innovative Branche, die gerade in Deutschland zuallererst für unschädliche und kreative Spiele steht, in Verruf geraten.«

Weiter heißt es: »Die Evaluation spricht eine klare Sprache: In Hinblick auf Computerspiele haben wir in Deutschland einen vorbildlichen und wirksamen Jugendmedienschutz, wenngleich es Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes gibt. In der Untersuchung werden einige hilfreiche Verbesserungen vorgeschlagen. Populistische Verbotsforderungen sind damit als Placebos enttarnt. Nicht Gesetzeslücken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Jedem Bundesland bleibt es nun selbst überlassen, eine härtere Verfolgung durch seine Behörden anzuordnen.«

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