»Killerspiele« - CDU-Politiker schlägt Netzsperren vor

Nach Kinderpornographie jetzt Killerspiele. Die Begehrlichkeiten der Politiker Zensur auszuweiten kommen kurz nach der Verbaschiedung des Gesetzes

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl (Bild neben diesem Absatz) will nicht nur kinderpornografische Seiten im Internet sperren. Im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger forderte er auch die »Sperrung von Killerspielen«. »Wir prüfen das ernsthaft«, sagte er. »Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.«

Entwurf für Stoppschild Entwurf für Stoppschild

Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition das Gesetz zu Websperren von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten verabschiedet. Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt danach täglich eine neue Filterliste, die an die Zugangsanbieter übermittelt wird. Die sollen den Zugang zu den betroffenen Webseiten erschweren, indem sie bei jedem Aufruf ein Stoppschild mit einer Warnung anzeigen. Die Internetfirmen dürfen übrigens als Betreiber der Stopp-Seiten anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen speichern. Nach der Änderung des Gesetzentwurfs müssen sie die Daten aber nicht mehr für Strafverfolgungszwecke herausgeben. Kritiker befürchten, dass durch dieses Gesetz eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird, die sich später leicht erweitern lässt. Erste Begehrlichkeiten sind, wie man an den Äußerungen des Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl ablesen kann, schon geweckt worden.

Eine weitere Waffe gegen Webseiten, die unliebsame Spiele anbieten, ist die Indizierung. So will die bayerische KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) die Webseiten der österreichischen Spielanbieter game4game.at und gameware.at auf den Index setzen lassen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM hat die Anträge erhalten und nun das Indizierungsverfahren eröffnet. Nach einer Indizierung wäre Werbung für diese Händler in Deutschland nicht mehr möglich. Allerdings wären die Webseiten nach wie vor erreichbar.

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