Folgen der Indizierung
Was passiert, wenn Counterstrike tatsächlich indiziert würde? Für die Spieler ändert sich kurzfristig wenig: Die meisten Server betreiben ohnehin Privatleute, das Programm ist weit verbreitet. Allerdings tritt ein Werbeverbot in Kraft, was sich auf die Berichterstattung in Zeitschriften und im Internet auswirken wird. Eine erste Folge: In vorauseilendem Gehorsam verlangt Counterstrike.de seit kurzem eine Registrierung mit Personalausweis-Nummer, um sicherzustellen, dass bestimmte Bereiche der Seite nur von Volljährigen besucht werden können. Mangelnde Berichterstattung wiederum dürfte dazu führen, dass große Firmen aufhören, LAN-Partys, Online-Ligen und Clans zu sponsern, weil ihnen die Medienpräsenz fehlt - und die Unterstützung eines indizierten Programms schlecht fürs Image ist. Das zarte Pflänzchen E-Sport wird damit möglicherweise zerstört, ehe es hierzulande erblühen kann. Fraglich wäre dann auch, ob man als Minderjähriger überhaupt noch Clanseiten betreiben oder einen Server anmieten darf.
Condition Zero gefährdet?
Bei der Prüfung von Counterstrike geht es bislang nur um die US-Version, die auch hierzulande vertrieben wird. Die leicht entschärfte deutsche Fassung (frei ab 16) und die im Internet frei erhältliche Version stehen momentan noch nicht zur Debatte. Wird die US-Fassung allerdings indiziert, muss wohl auch über die anderen verhandelt werden. Zudem würde dann auch Condition Zero »wegen Inhaltsgleichheit« sofort bei Erscheinen ins Verfahren kommen, was die Fortentwicklung von Counterstrike als »Szene-Spiel« total stoppen könnte. Allerdings sind wir zuversichtlich, dass sich die BPjS gegen eine Indizierung entscheidet, denn die Kontra-Argumente wiegen schwer: Teamplay im Vordergrund, kaum Splatter, etablierte Community mit Ligen und Clans, kein Deathmatch. Die Entscheidung fällt am 16. Mai 2002 - wir halten Sie im Newsbereich von GameStar.de auf dem Laufenden. Die Listen der Unterzeichner unserer Petition werden wir Anfang Mai der BPjS übergeben und an das Familienministerium schicken. (GUN)
Den kompletten Artikel sowie zusätzliche Screenshots finden Sie in GameStar-Ausgabe 06/2002.
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