Coin Master "nicht jugendgefährdend": Umstrittene Glücksspiel-App wird nicht indiziert

Nachdem Jan Böhmermann die Indizierung von Coin Master forderte, leitete die BPjM ein Verfahren ein. Jetzt liegt das Ergebnis ganz offiziell vor.

Dank des Aufrufes von Jan Bömermann begann die Untersuchung von Coin Master. Dank des Aufrufes von Jan Bömermann begann die Untersuchung von Coin Master.

Dank den Bestrebungen des Satirikers Jan Böhmermann überprüfte die Bundesprüfstelle für jugendgefährende Medien, ob eine Indizierung der App Coin Master wegen glücksspielartigen Inhalten notwendig sei. Die Überprüfung ist nun abgeschlossen und das Ergebnis dürfte manch einen enttäuschen: Die BPjM lässt Coin Master nicht indizieren.

»Schuld« ist allerdings nicht die BPjM - ganz im Gegenteil: Die Bundesprüfstelle der jugendgefährdenden Medien sieht durch Apps wie Coin Master eine Gefährdung von Kindern wie Jugendlichen, ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage jedoch nicht imstande, eine Indizierung in die Wege zu leiten.

Hinweis:
Aufgrund des Feedbacks unserer User in den Kommentaren haben wir diesen Artikel überarbeitet am 06. März 2020 um 15:00 Uhr und um weitere Informationen aktualisiert.

Mangelnde Gesetzesgrundlage verwehrt Indizierung von Coin Master

Das geht aus der offiziellen Pressemitteilung der Bundesprüfstelle der jugendgefährdenden Medien hervor. So sieht die BPjM eine der größten Gefahren durch Coin Master oder vergleichbaren Apps in der »Desensibilisierung gegenüber Glücksspielverlusten« und der »Förderung unrealistischer Glücksspielerwartungen«, was zu »einem (schnelleren) Umstieg zu echtem Glücksspiel führen« kann.

Ebenso sieht die BPjM bei Coin Master oder vergleichbaren Apps Gefährdungen »für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen«. Als ganz konkretes Problem wird zum Beispiel »die Schädigung ihrer finanziellen Interessen« als »Interaktionsrisiko« bezeichnet. Entsprechend würde die BPjM eine eine Indizierung für sinnvoll erachten, um eben jene Kinder und Jugendliche vor den genannten Interaktionsrisiken zu schützen.

Ohne entsprechende Gesetze, die nun beispielsweise bei dem Tatbestand der »Verharmlosung von Glücksspiel« greifen, ist es der BPjM jedoch verweht, eine Indizierung von Coin Master in die Wege zu leiten. Gleichzeitig werden die oben genannten Interaktionsrisiken vom Jugendschutz derzeit nicht erfasst, was ebenfalls einer Indizierung von Coin Master im Weg steht. Konkret geht aus der Pressemitteilung hervor:

"Zur Erfassung dieser jugendgefährdenden Wirkung bedarf es daher einer grundsätzlichen Erweiterung der gefestigten und durch Rechtsprechung bestätigten Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu Konsummitteln mit Suchtgefährdungspotential um den Tatbestand der Verherrlichung bzw. Verharmlosung von Glückspiel. [...]

Durch eine Indizierung werden Kinder und Jugendliche aufgrund geltenden Rechts vor inhaltebezogenen Kontrontationsrisiken geschützt. Interaktionsrisiken werden durch das für die Entscheidung über eine Listenaufnahme maßgebliche Jugendschutzgesetz derzeit nicht erfasst und waren nicht Gegenstand der durchgeführten Verfahren."

Die Prüfung von Coin Master

  • Die Monetarisierung von Coin Master: In Coin Master baut ihr ein Dorf auf, doch jede Aktion muss bezahlt werden. Die Währung gibt es an virtuellen Glücksspielautomaten. Die dürft ihr aber nur fünf Mal pro Stunde kostenlos benutzen. Danach müsst ihr Echtgeld bezahlen.
  • Worauf wurde geprüft? Die Prüfstelle untersuchte, ob die Spiele Coin Master, Coin Trip und Coin Kingdom die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefährden. Dies träfe zu, wenn die Apps unrealistische Gewinnerwartungen fördern und somit zu einem schnelleren Umstieg zu »echtem Glücksspiel« führen würden.
  • Das Resultat: Die BPjM sah diesen Bestand bei den genannten Apps nicht erfüllt. Als einen wichtigen Grund gibt Behörde an, dass die Visualisierung der Spielautomaten in den Mobile Games Elemente aufweist, die sich von echten unterscheiden und zudem der Spielfluss durch andere Handlungen unterbrochen wird. Auch, dass es Alternativen zu den Coins gibt, war ausschlaggebend für die Entscheidung.

Coin Master führt bei Google Play nach wie vor die Liste der Spiele mit dem höchsten Umsatz an. Mehr als 2,3 Millionen Nutzer bewerteten das Spiel, wodurch es 4,4 von 5 Sternen im Google Playstore hat. Zudem wurde es mehr als 50 Millionen Mal heruntergeladen.

Online-Glücksspiel in Deutschland bald erlaubt

Die Bundesländer haben sich kürzlich auf einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt. Dadurch werden Online-Poker und -Casinos ab Juli 2021 offiziell erlaubt. Dieses legalisierte Glücksspiel könnte sich auch auf Videospiel auswirken.

Ende 2019 hatte auch die USK ihre Glücksspielregelungen neu definiert und kam dabei zum dem Schluss, dass Pay2Win-Mechaniken und Lootboxen keine Gefahr für Kinder und Jugendliche seien.

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