Jan Böhmermann sähe glücksspielartige Spiele wie Coin Master gern auf dem Index - durfte aber den Antrag dazu nicht selbst stellen, weil das nur Ämter und Lehreinrichtungen dürfen. Also wandte sich Böhmermann in einem Video an sein Publikum und hatte Erfolg: Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien jetzt mitteilte, ging nach Böhmermanns Aufruf »eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels« ein. Deswegen wird Coin Master nun tatsächlich auf jugendgefährdende Inhalte geprüft.
Meinung: Coin Master und das Glücksspiel - Alles Zufall? Wer's glaubt!
Indiziert werden Spiele, wenn sie laut der BPjM geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Sie dürfen dann nicht mehr Minderjährigen zur Verfügung gestellt werden und selbst Werbung für indizierte Medien ist illegal - was Coin Master besonders hart treffen würde, weil die App massiv mit Promis wie Dieter Bohlen oder Influencern wie Bibi von Bibi's Beauty Palace wirbt.
Die BPjM weist darauf hin, dass Coin Master ein ungewöhnlicher Fall ist, weil der Antrag sich hier mehr aus dem Geschäftsmodell ergibt als etwa pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten:
"Der Einsatz von Loot-Boxen in Videospielen und Glücksspielsimulationen werden im Kontext Glücksspiel, Begünstigung von Mediensuchtverhalten und Kostenfallen im Internet diskutiert.
Im Unterschied zur traditionellen Spruchpraxis der BPjM gehen hierbei jedoch die Risiken für Kinder und Jugendliche nicht primär vom eigentlichen Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage."
Bislang werden Lootboxen oder andere glücksspielartige Mechaniken vom deutschen Jugendschutz selten in Spielen berücksichtigt, weil sie rechtlich nicht als echtes Glücksspiel gelten. Deswegen gab etwa die USK NBA 2K20 ab 0 Jahren frei. Eine Indizierung von Coin Master könnte hier eine starke Signalwirkung haben. Zuletzt häufte sich die Kritik an Handyspielen für Kinder: Die Stiftung Warentest stufte etwa fast alle geprüften Spiele-Apps als »inakzeptabel« für Kinder ein.
Im nächsten Schritt wird die BPjM ein Statement von den Entwicklern Moon Active einholen und dann in einem »gerichtsähnlichen Verfahren« über die Jugendgefährdung des Spiels entscheiden.
Warum eine Indizierung von Coin Master nötig wäre, aber unwahrscheinlich ist
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