Seite 3: Die Rechte der Spieler - Teil 2 - Was ist bei Steam- und Import-Spielen erlaubt?

GameStar Plus Logo
Weiter mit GameStar Plus

Wenn dir gute Spiele wichtig sind.

Besondere Reportagen, Analysen und Hintergründe für Rollenspiel-Helden, Hobbygeneräle und Singleplayer-Fans – von Experten, die wissen, was gespielt wird. Deine Vorteile:

Alle Artikel, Videos & Podcasts von GameStar
Frei von Banner- und Video-Werbung
Einfach online kündbar
Inhaltsverzeichnis

Darf ein Online-Service wie Steam mein komplettes Konto sperren, sodass ich keines der dort eingebundenen Spiele mehr spielen kann?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, was auch daran liegt, dass bislang niemand gegen diese Praxis von Steam & Co. geklagt hat. »Eine so harte Strafe dürfte unangemessen sein«, meint Stephan Mathé, »hier hielte ich es für fair, wenn nur das betroffene Spiel gesperrt wird.« Janine Smitkiewicz bezeichnet die Maßnahme hingegen als korrekt, weil in den Nutzungsbedingungen von Steam eine entsprechende Warnung auftaucht.

Mein Steam-Konto wurde gesperrt, weil ein Fremder es gehackt und missbraucht hat. Bin ich schuld?

Ja, wenn Sie leichtfertig mit Ihren Zugangsdaten umgegangen sind, sie also zum Beispiel in einem Forum posten. »Dann ist der Spieler mitverantwortlich und kann kaum etwas gegen die Konsequenzen ausrichten«, betont Stephan Mathé. Selbst wenn Sie Ihre Login-Daten gut behütet haben, müssten Sie im Streitfall beweisen, dass wirklich ein Hacker am Werk war. Das dürfte schwer fallen. Erst wenn sich derartige Fälle häufen, haben die Nutzer gute Chancen, gemeinsam gegen die Sperrung zu klagen.

Wer bei Steam ein Spiel kauft, wird vorher mit einer Vereinbarung konfrontiert, die elf Schreibmaschinenseiten entspricht. Wer bei Steam ein Spiel kauft, wird vorher mit einer Vereinbarung konfrontiert, die elf Schreibmaschinenseiten entspricht.

Darf ich Steam-Spiele verkaufen?

Der Bundesgerichtshof hat im Februar dieses Jahres entschieden, dass die Firma Valve bei ihrem Online-Portal weiter Spiele an Benutzerkonten binden darf. Diese Konten wiederum schließt Valve vom Weiterverkauf aus. Gegen diese Praxis hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt und unterlag.

Was das Urteil für Nutzer genau bedeutet, ist noch nicht abzusehen. Denn die Entscheidung des Gerichts fiel zwar schon, eine ausführliche Begründung fehlt aber noch. Die lässt erfahrungsgemäß ein halbes Jahr auf sich warten. »Letztlich hat der BGH nur zum Ausdruck gebracht, dass ein Anbieter grundsätzlich das Recht hat, ein Angebot auf den Markt zu bringen, das den Weiterverkauf des Spiels technisch unmöglich macht«, fasst Janine Smitkiewicz zusammen. Das muss nicht automatisch bedeuten, dass ein Weiterverkauf von Download-Spielen verboten ist. Es bleibt die Frage, ob man zum Beispiel für jedes Spiel einen eigenen Account anlegen und diesen im Paket mit dem Titel verkaufen oder gar ein Konto inklusive aller Spiele weitergeben dürfte, obwohl Valve dies im Lizenzvertrag untersagt - immerhin könnte eine solche Bedingung im Sinne des AGB-Rechts ungültig sein. Inwieweit die Entscheidung aus Karlsruhe diesbezüglich Klarheit schafft, sei noch nicht einzuschätzen, meint Smitkiewicz: »Zu welchen rechtlichen Fragestellungen der BGH sich im Detail äußert, ist nicht mal dem Anwalt von Valve bekannt.« Die Verbraucherschützer, die Valve verklagt hatten, wollten jedenfalls nicht von einem Grundsatzurteil sprechen, ehe nicht die Begründung aus Karlsruhe vorliegt. Stephan Mathé ist dagegen - ebenfalls unter Vorbehalt - der Meinung, dass man künftig nicht mehr voraussetzen könne, Download-Spiele offiziell weiterverkaufen zu dürfen.

Mogelpackung: Ein vermeintlich günstig im Ausland gekaufter Key für Modern Warfare 2 kann Ihnen gesperrt werden. Mogelpackung: Ein vermeintlich günstig im Ausland gekaufter Key für Modern Warfare 2 kann Ihnen gesperrt werden.

Manche Spieler haben sich Modern Warfare 2 in Form eines CD-Keys gekauft, der für den asiatischen Raum gedacht war. Activision ließ diese Zugänge sperren. Dürfen die das?

Ja, weil ein separater Key ein Nutzungsrecht darstellt, das im Rahmen eines Lizenzvertrags für bestimmte Märkte vergeben werden kann. Ob man nach einer Sperrung vom ausländischen Verkäufer, der ja illegal gehandelt hat, sein Geld zurückbekommt, ist natürlich fraglich.

Darf ich ein indiziertes Spiel verkaufen?

Ja, aber wegen des Jugendschutzgesetzes nur an Personen ab 18 Jahren. »Es drohen bereits Geldstrafen und bis zu ein Jahr Gefängnis, sollten Sie einem Minderjährigen einen indizierten Titel auch nur anbieten«, unterstreicht der Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober von der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff. »Lassen Sie sich sicherheitshalber einen Ausweis vorlegen, eine Kopie davon genügt nicht!« Die Regeln, die für Händler gelten, treffen auch auf Privatleute zu: Medien, die auf dem Index stehen, dürfen nicht offen ausliegen, etwa auf dem Flohmarkt. Im Internet sollten Sie nur Verkaufsplattformen nutzen, die eine wirksame Altersverifikation bieten.

Darf ich ein beschlagnahmtes Spiel kaufen?

Ja, zum Eigengebrauch, wenn Sie nicht geplant haben, es weiterzuveräußern und mindestens 18 Jahre alt sind. »Der private Kauf, Import und Besitz und die Nutzung beschlagnahmter Spiele ist nicht strafbar«, erläutert Janine Smitkiewicz. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass der Zoll gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Titel einkassiert, gerade wenn Sie sie aus Nicht-EU-Ländern einführen. Im Zweifel ist man beweispflichtig, ob ein beschlagnahmtes Spiel nur der privaten Nutzung dient. Wer mehrere Exemplare eines Titels zu Hause hat, könnte wegen »Vorratshaltung« in Schwierigkeiten geraten.

Als The Witcher auf den Markt kam, war es mit Safedisc gesichert. Später lieferten die Entwickler einen Patch nach, der den Kopierschutz entfernte. Als The Witcher auf den Markt kam, war es mit Safedisc gesichert. Später lieferten die Entwickler einen Patch nach, der den Kopierschutz entfernte.

Darf ich ein beschlagnahmtes Spiel verkaufen?

Das sollten Sie tunlichst lassen. Theoretisch sei der Verkauf laut Rechtsanwalt Stephan Mathé für Privatpersonen denkbar, falls sichergestellt wäre, dass der Käufer es nicht in verbotener Weise nutzt. Doch wer kann schon hellsehen? Händler indes dürfen beschlagnahmte Spiele unter gar keinen Umständen verkaufen.

Warum dürfen Spiele eigentlich keine Nazi-Symbolik zeigen, Filme aber schon?

Nazi-Symbolik ist selbst in Filmen nicht per se erlaubt, erklärt der Rechtsanwalt Andreas Lober. Sondern nur, wenn die Werke die sogenannte »Sozialadäquanz-Klausel« im Gesetz erfüllen, also zum Beispiel der »staatsbürgerlichen Aufklärung und der Kunst« dienen wie etwa das Holocaust-Drama Schindlers Liste. »Spiele gelten dagegen gemeinhin als reine Unterhaltung«, sagt Lober. Da werde zwar mit zweierlei Maß gemessen, erklärt der Jurist, »nur hat kein Spielehersteller Lust, einen Streit durchzufechten.« Denn bis der in letzter Instanz entschieden ist, sei das Spiel überholt. Außerdem drohe dem Geschäftsführer bei Verstößen gegen das Verbreitungsverbot verfassungsfeindlicher Symbole Strafe. »Für mich ist ein 80 Stunden dauerndes Spiel im Zweifel künstlerisch wertvoller und im Einzelfall sogar eher zur Aufklärung geeignet als etwa ein Indiana-Jones-Film, in dem Harrison Ford bösen Nazis Saures gibt«, meint Stephan Mathé. Er glaubt, dass sich die unterschiedliche Beurteilung in den kommenden Jahren auflöst, weil die gesellschaftliche Akzeptanz von Spielen wächst.

3 von 3


zu den Kommentaren (39)

Kommentare(37)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.