Ein ungewöhnlicher Fall von Diebstahl beschäftigt gerade die Bochumer Polizei: Einem 45 Jahre altem Spieler des kostenlosen Online-Rollenspiels Metin2 sind virtuelle Gegenstände im Wert von über 1.000 Euro entwendet worden (wir berichteten). Wie die Ausrüstung abhanden kommen konnte, ist bislang nicht geklärt. Der Betreiber des Spiels Metin2, Gameforge, schließt jetzt in einer Stellungnahme eine Fehlfunktion der Server aus. Es handele sich vermutlich um einen Diebstahl. Der Chef des Unternehmens Klaas Kersting sagt: „Bislang ist die Polizei noch nicht auf uns zugekommen. Sobald dies geschieht, werden wir jedoch alles tun, um an der Aufklärung des Falles mitzuwirken. Wir können mit absoluter Sicherheit sagen, dass von unserer Seite aus kein technischer Fehler vorlag und auch der betreffende Server weder gehackt noch manipuliert wurde. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass sich der Täter Zugriff auf die Zugangsdaten des Spielers verschafft hat.“
Gameforge vermutet, dass der Spieler mit seinen Passwörtern sorglos umgegangen ist oder dessen PC gehackt wurde. Die Botschaft ist klar: Wenn die Server unsicher wären, würde niemand Gameforge Geld für Ausrüstungsgegenstände in Online-Rollenspielen geben. Deswegen weist der Betreiber auch jegliche Verantwortung von sich. Allerdings dürfte Gameforge sicherlich bei der Aufklärung helfen können. Logfiles sollten Aufschluss geben, von welchen IP-Adressen aus der Metin2-Dienst zur Tatzeit genutzt wurde und an welche Leute die Gegenstände transferiert wurden.
Selbst wenn der Fall gelöst würde, ist nach wie vor unklar, wie der Täter belangt werden kann. Paragraph 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Eher kommt ein Vergehen nach§303a StGB wegen Datenausspähung und -veränderung infrage
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