Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in der Rundfunklizenz-Debatte bezüglich Erik Range, besser bekannt als Gronkh, ein Urteil gefällt. Der Letsplayer soll eine Zulassung für eine Rundfunklizenz von der Landesanstalt für Medien NRW erhalten. Künftig sollen auf dem Twitch-Kanal »GronkhTV« vorproduzierte Inhalte laufen und auf dem Kanal »Gronkh« werden unregelmäßig an mehreren Tagen die Woche Livestreams gesendet. Beide Kanäle sind über die Webseite gronkh.tv sowie über Twitch erreichbar.
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Im letzten Jahr fing die Debatte um die Rundfunklizenz für Letsplayer an. Nach PietSmiet und Gronkh wurden weitere Streamer ins Visier genommen. Nachdem Gronkh sich zunächst gegen eine Rundfunkzulassung gewehrt hatte, hat er im Oktober 2017 schließlich doch den Antrag bei der KEK eingereicht.
Wie gameswirtschaft.de berichtet, könnte es dieses Jahr aber zu einer Gesetzesänderung bezüglich der Rundfunklizenz kommen. Die NRW-Regierung aus CDU und FDP würde sich nämlich für eine Abschaffung einsetzen und auch die Landesmedienanstalten würden eine Anpassung der Gesetze fordern. Doch ob es zu Reformen kommt, ist ungewiss, da alle Bundesländer zustimmen müssten.
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Was bedeutet die Rundfunklizenz für Gronkh?
Die Beantragung der Rundfunklizenz ist mit Kosten im mindestens vierstelligen Bereich verbunden. Zudem wird ein Jugendschutzbeauftragter die Kanäle kontrollieren. Für Gronkh gelten fortan nämlich dieselben Regularien wie für herkömmliche TV-Sender. Das bedeutet, dass Inhalte ab 16 Jahren erst ab 22 Uhr gezeigt werden und Inhalte ab 18 Jahren erst nach Mitternacht erlaubt sind. Auch gibt es strenge Regeln, bezüglich der gezeigten Werbung.
Quelle: gameswirtschaft.de
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